Am Neckartor in Stuttgart wurde der Grenzwert mit 36 Mikrogramm nur knapp unterschritten. Foto: dpa/Christoph Schmidt

Im ersten Halbjahr haben sich die Luftwerte in baden-württembergischen Städten verbessert. Ludwigsburg hat den Grenzwert im Schnitt allerdings gerissen.

Stuttgart - Nicht zuletzt infolge der Corona-Pandemie sind die Schadstoffwerte in der Luft in baden-württembergischen Städten im ersten Halbjahr gesunken. Nur an der Messstelle Schlossstraße in Ludwigsburg wurde mit 46 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) je Kubikmeter im Halbjahresmittel eine Konzentration über dem Grenzwert von 40 Mikrogramm gemessen, wie das Verkehrsministerium in Stuttgart am Montag mitteilte. In Stuttgart sei exakt dieser Wert an der Talstraße und der Pragstraße festgestellt worden. Am Neckartor war er mit 36 Mikrogramm niedriger - wie an vielen anderen Orten.

Der Rückgang des Verkehrsaufkommens durch die Kontaktbeschränkungen während der Corona-Pandemie habe auch zu den guten Werten geführt, erklärte Staatssekretärin Elke Zimmer (Grüne) laut Mitteilung. „Das zeigt: Wir müssen unserer Linie folgen und mehr in den Umweltverbund investieren, weiter Anreize sowie Angebote schaffen, um vom Auto umzusteigen – das nützt nicht nur der Luftqualität, sondern auch dem Klima.“ 

70.000 vorzeitige Todesfälle in Deutschland

Minister Winfried Hermann (Grüne) sieht in den gesunkenen Schadstoffwerten auch eine Bestätigung für die Politik der Regierung, die etwa Tempo 40, den Ausbau des Fuß- und Radverkehrs sowie des öffentlichen Verkehrs, Filter und schadstoffarme Fahrzeuge fördert.

Vor fünf Jahren noch war der Grenzwert für NO2 im Jahresmittel den Angaben zufolge in 18 Städten in Baden-Württemberg überschritten worden. Nach Schätzungen der EU-Kommission gehen jährlich etwa 400.000 vorzeitige Todesfälle in der EU auf Luftverschmutzung zurück. In Deutschland seien bis zu 70.000 darauf zurückzuführen.

Der Europäische Gerichtshof hatte im Juni geurteilt, Deutschland habe jahrelang zu wenig getan, um die Bürger in vielen Städten vor Stickstoffdioxid zu schützen. Damit habe die Bundesrepublik EU-Recht gebrochen (Rechtssache C-635/18). Allerdings bezog sich das Urteil auf Schadstoffwerte aus den Jahren 2010 bis 2016.