Eigentümer von Wohngebäuden sollen im Verhältnis weniger belastet werden (Symbolbild) . Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Baden-Württemberg hat am Mittwoch als erstes Bundesland ein eigenständiges Gesetz zur Grundsteuer verabschiedet. Der Steuerzahlerbund sieht darin einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Stuttgart - Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg am Mittwoch ein eigenständiges Gesetz zur Grundsteuer verabschiedet. Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) verteidigte die Regelung im Stuttgarter Landtag erneut gegen Kritik. Sie sei verfassungsfest, gerecht und sorgsam ausgearbeitet. Der Steuerzahlerbund sieht dagegen in der steuerlichen Bewertung allein nach dem Grund und Boden einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Mit den Stimmen der grün-schwarzen Regierungsmehrheit beschlossen die Abgeordneten das Gesetz.

Sitzmann sagte, die Steuer sei mit 1,8 Milliarden Euro im Jahr eine verlässliche Einnahmequelle für die Kommunen. Der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Stephen Brauer, erklärte, dieses Gesetz werde zu starken Mehrbelastungen - insbesondere von Menschen in Ein- und Zweifamilienhäusern - führen, selbst wenn die Kommunen über die Hebesätze versuchten, die Steueränderung aufkommensneutral umzusetzen.

Neue Berechnung ab 2025

Die grün-schwarze Landesregierung setzt bei der Grundsteuer auf ein sogenanntes modifiziertes Bodenwertmodell. Es sieht vor, dass die Grundstücksfläche und der sogenannte Bodenrichtwert die Grundlage für die künftige Berechnung der Steuer sein sollen. Eigentümer von Wohngebäuden sollen dabei aber im Verhältnis weniger belastet werden. Die Grundsteuer soll ab 2025 nach dem neuen System berechnet werden.

Der CDU-Finanzpolitiker Tobias Wald, erklärte, es sei wichtig, dass Wohnen nicht noch teurer werde. Das habe man durch einen Abschlag für Grundstücke erreicht, die überwiegend zum Wohnen genutzt werden. Der SPD-Abgeordnete Peter Hofelich entgegnete, dass das grün-schwarze Modell nicht überzeuge. Die AfD warb in der Vergangenheit für die Abschaffung der Steuer. Die Grundsteuer fällt für jeden Hauseigentümer an. Eigentümer können sie selbst zahlen oder als Nebenkosten vollständig auf die Mieter umlegen.

Grüne und CDU gegen Bundesmodell

Der Bund hatte Ende 2019 ein neues Grundsteuergesetz beschlossen. In das Bundesmodell fließen neben Grundstücksfläche und Bodenrichtwert auch noch Immobilienart, Nettokaltmiete, Gebäudefläche und Gebäudealter mit ein. Dafür konnten sich Grüne und CDU in Baden-Württemberg aber nicht begeistern. Die Bundesländer können vom Bundesmodell abweichen, wenn sie eigene Gesetze verabschieden.