Die Fraktionsvorsitzenden Andreas Schwarz (Grüne, im Bild) und Manuel Hagel (CDU) schrieben bezüglich des Reformvorschlags einen Brief an Andreas Stoch (SPD) und Hans-Ulrich Rülke (FDP). Foto: LICHTGUT/Leif Piechowski/Leif Piechowski

Wird es in Baden-Württemberg künftig ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht geben? Die grün-schwarze Koalition hat der SPD und FDP einen Vorschlag für eine Wahlrechtsreform unterbreitet.

Stuttgart - Die grün-schwarze Koalition hat den Oppositionsparteien SPD und FDP einen Vorschlag für eine Reform des Wahlrechts unterbreitet. Demnach soll es im Land ähnlich wie im Bund ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht geben. Zudem sollen Jüngere schon ab 16 Jahre wählen dürfen. Die Fraktionsvorsitzenden Andreas Schwarz (Grüne) und Manuel Hagel (CDU) schrieben am Mittwoch einen entsprechenden Brief an ihre Kollegen Andreas Stoch (SPD) und Hans-Ulrich Rülke (FDP), der der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart vorliegt.

Da die Reform eine Änderung der Landesverfassung nötig macht, braucht die Koalition eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag. Nach dem Zeitplan von Schwarz und Hagel soll das Vorhaben am 20. Oktober verabschiedet werden.