Vor dem Landgericht Baden-Baden wird der Berufungsprozess verhandelt. Foto: dpa/Philipp von Ditfurth

Dieser Fall hatte vor fünf Jahren schon einmal Aufsehen erregt: Ein Schwimmlehrer hatte sich in Baden in 133 Fällen an mehreren Mädchen vergangen. Das Landgericht Baden-Baden verurteilte ihn dafür zu einer langen Haftstrafe - doch eine Frage muss nun erneut geklärt werden.

Ein wegen Kindesmissbrauchs in mehr als 130 Fällen verurteilter Schwimmlehrer hat zum Auftakt eines Prozesses um seine Sicherungsverwahrung geschwiegen. Sein Mandant mache keine Angaben, sagte der Anwalt des 38-Jährigen am Donnerstag vor dem Landgericht Baden-Baden. Eine Jugendkammer dort muss nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) prüfen, ob der Verurteilte nach Absitzen seiner Haftstrafe frei kommt oder weiter hinter Schloss und Riegel bleiben muss. Eine Entscheidung könnte nach den bisherigen Planungen kommende Woche Freitag (10. März) fallen.

Im November 2018 hatte eine andere Kammer des Gerichts den Mann wegen teils schweren sexuellen Missbrauchs zu zwölf Jahren Haft verurteilt und die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet. Diese verhängen Gerichte im Gegensatz zur Haft nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die auch nach Verbüßung der Haft als gefährlich gelten.

Die Opfer des Schwimmlehrers waren mehr als 30 Mädchen im Alter von vier bis zwölf Jahren. Der Mann hatte die Kinder dem ersten Urteil zufolge genötigt, sie grob im Intimbereich verletzt und zwei Opfer sogar mit dem Tod bedroht, sollten sie nicht schweigen. Die Taten geschahen während seiner Schwimmkurse entweder im Wasser oder in den Umkleidekabinen. Einige filmte der Mann auch. Zum Auftakt des erneuten Verfahrens lasen drei Mitglieder des Gerichts mehr als eine Stunde lang das alte Urteil vor, gingen Fall für Fall durch.

Gegen das Urteil legte der Mann Revision ein

Die Verbrechen hatte der Angeklagte im ersten Prozess zu bagatellisieren versucht und zum Teil - trotz der Aufnahmen, die auch ihn zeigten - abgestritten. Das Landgericht wertete dies als Zeichen seiner Gefährlichkeit und begründete damit die Sicherungsverwahrung.

Gegen das Urteil legte der Mann Revision ein. Der BGH bestätigte das Strafmaß, kassierte im Jahr 2019 wegen Rechtsfehlern aber die Sicherungsverwahrung. Er sah in den Äußerungen des Mannes zulässiges Verteidigungsverhalten. Daher wird nun neu verhandelt.

Das Gericht muss dabei unter anderem versuchen zu klären, inwieweit der Mann rückfallgefährdet ist. Ein Sachverständiger hatte dem Mann seinerzeit pädophile Neigungen und wenig Einsichtsfähigkeit und Willen zur Veränderung bescheinigt. Auch jetzt sind Fachleute und Zeugen geladen, die bei der Einschätzung helfen sollen.