Laut Polizei hätte die Beamten ihre Schusswaffen bei einem Einsatz nutzen müssen – mit tödlicher Folge für einen Menschen. Foto: dpa/Thomas Warnack

Zwei Menschen entkommen in Bad Schussenried aus der Psychiatrie. Nun ist einer von ihnen tot. Er soll Polizisten bedroht haben

Bad Schussenried - Im oberschwäbischen Bad Schussenried ist ein 29 Jahre alter Mann durch Polizeischüsse getötet worden. Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft vom Mittwoch war er zuvor mit einer 43 Jahre alten Frau aus der Psychiatrie in der Stadt entwichen. Auch die Frau wurde bei dem Einsatz angeschossen und verletzt. Beide sollen die alarmierten Polizisten mit Messern bedroht haben.

Unerlaubt aus dem offenen Maßregelvollzug entfernt

Die Klinik für forensische Psychiatrie in Bad Schussenried (Kreis Biberach) hatte die Polizei am Mittwochmorgen verständigt, weil der Mann und die Frau sich unerlaubt aus dem offenen Maßregelvollzug entfernt hatten. Beide waren dort seit mehreren Jahren nach gerichtlicher Anordnung untergebracht.

Zwei Polizeibeamte trafen die beiden Getürmten in der Bad Schussenrieder Innenstadt an. Kurz vor 9 Uhr war ein weiterer Notruf eingegangen, weil dort eine Geschäftsinhaberin mit einem Messer bedroht worden sein soll. Den Polizeiangaben zufolge trugen beide Psychiatrie-Patienten jeweils ein Messer mit sich. Der 29-Jährige soll einen der beiden Polizisten damit verfolgt haben. Den Angaben nach legte er es trotz Aufforderung nicht ab, woraufhin der Polizist von seiner Dienstwaffe Gebrauch machte. Der Schuss traf den 29-Jährigen im Hüftbereich und verletzte ihn schwer. Kurz darauf starb er in einem Krankenhaus.

Ermittlungsverfahren eingeleitet

Auch seine 43-jährige Komplizin soll ihr Messer entgegen mehrmaliger Aufforderung nicht aus der Hand gelegt und sich dem zweiten der beiden Polizisten damit genähert haben. Auch dieser schoss daraufhin und traf die Frau am Oberschenkel. Sie kam ebenfalls verletzt in ein Krankenhaus. Lebensgefahr bestand den Angaben vom Mittwoch nach nicht.

Wie die beiden Psychiatrie-Patienten an die Messer kamen und aus der Klinik entweichen konnten, war zunächst unklar. Da die beiden involvierten Polizeibeamten vom zuständigen Polizeipräsidium Ulm kamen, haben Staatsanwaltschaft und Polizeipräsidium Ravensburg aus Gründen der Neutralität die Ermittlungen übernommen.

Angaben des Innenministeriums zufolge waren im Jahr 2019 zwei Menschen in Baden-Württemberg durch Polizeiwaffen gestorben; im Jahr davor gab es keine Opfer. Grundsätzlich leite die zuständige Staatsanwaltschaft in Fällen, in denen Polizisten auf Personen schießen, ein Ermittlungsverfahren ein, sagte ein Ministeriumssprecher. Darin werde dann festgestellt, ob der Einsatz der Waffe gerechtfertigt war. „Derzeit ist uns kein Fall bekannt, in dem ein Gericht einen ungerechtfertigten Schusswaffengebrauch festgestellt hat“, sagte der Sprecher.