Schnaps oder Likör darf an Minderjährige nicht verkauft werden. Foto: AP

Schnaps für 15-Jährige, Zigaretten ohne Nachfrage: Was die Polizei bei Testkäufen im Raum Backnang erlebte, lässt aufhorchen.

Beamte des Polizeireviers Backnang haben in der vergangenen Woche gemeinsam mit dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis Testkäufe in Backnang, Murrhardt und Weissach im Tal durchgeführt. Das Ziel: Überprüfen, ob sich der Einzelhandel an die Jugendschutzvorgaben hält – insbesondere bei Alkohol und Tabak.

Die Bilanz nach 25 besuchten Verkaufsstellen ist ein Schlag ins Gesicht aller Präventionsarbeit: Laut Angaben des Polizeipräsidiums Aalen wurde in neun Geschäften gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen. 13 Mal griffen die jugendlichen Testkäufer erfolgreich zu Produkten, die ihnen laut dem Gesetz klar verboten sind.

Gravierende Verstöße: Schnaps und Zigaretten für Jugendliche

In sieben Fällen handelte es sich dabei sogar um branntweinhaltige Getränke wie Schnaps oder Likör. Zwei Mal wurden verbotenerweise Tabakwaren über die Ladentheke gereicht. Vier weitere Verstöße betrafen mangelhafte Aufsichtspflichten.

Nur ein kurzer Moment der Unachtsamkeit? Oder durchaus ein strukturelles Problem im Einzelhandel? Sicher ist: Die Reaktion der Behörden fällt eindeutig aus. Gegen Gewerbetreibende, Filialleitungen und Angestellte wurden Bußgeldverfahren eingeleitet. Der Staat versteht in Sachen Jugendschutz keinen Spaß.

Eindeutige Jugendschutzgesetze: Kein Alkohol und Tabak für U18

Denn die gesetzlichen Vorgaben sind eindeutig. In Baden-Württemberg – wie auch im gesamten Bundesgebiet – gilt: Wer jünger als 18 Jahre ist, hat weder Schnaps noch Zigaretten in der Hand zu halten. Auch wenn die Eltern danebenstehen. Ausnahmen? Keine.

Bier oder Wein dürfen ab 16 konsumiert werden, aber nur dann, wenn es sich nicht um branntweinhaltige Mischgetränke – sogenannte Alkopops – handelt. Diese sind ebenso wie Whisky, Wodka und Likör erst ab 18 erlaubt. Und selbst bei der Verpackung von Alkopops schreibt das Gesetz Warnhinweise vor: „Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten“.

Hohe Bußgelder für Verstöße gegen den Jugendschutz im Handel

Die Bußgelder, die auf Verstöße folgen, sind mehr als symbolisch. Wer etwa Spirituosen an Jugendliche verkauft, kann mit bis zu 3000 Euro zur Kasse gebeten werden. Der Verkauf von Tabakprodukten an Minderjährige wird mit bis zu 1000 Euro geahndet. In besonders schweren Fällen – etwa bei wiederholten Verstößen – drohen Strafen bis 50 000 Euro oder sogar Haft.

Angesichts dieser rechtlichen Klarheit wirkt das Ergebnis der Testkäufe doppelt fatal. Es stellt sich die Frage, wie ernst der Einzelhandel den Jugendschutz tatsächlich nimmt. Ist die Alterskontrolle an der Kasse nur eine lästige Pflicht? Oder schlicht nicht Teil der Schulung?

Zukünftige Testkäufe: Verantwortung im Jugendschutz stärken

Die Polizei kündigt jedenfalls an: Diese Kontrollen sollen keine einmalige Sache bleiben. Weitere Testkäufe sind geplant. Das Signal an die Branche ist deutlich: Wer verkauft, muss auch Verantwortung übernehmen. Jugendliche vor Suchtmitteln zu schützen ist kein bürokratischer Aufwand – es ist ein Schutzversprechen.

Denn jede Flasche Schnaps, die ein 15-jähriger Jugendlicher ohne Nachfrage kaufen kann, ist ein Rückschritt. Und jeder Zigarettenverkauf an ein Kind ein klarer Regelbruch – mit dramatischen Folgen für Gesundheit und Gesellschaft. Die Behörden appellieren: „Nehmen Sie Jugendschutz ernst.“ Denn der beginnt nicht in der Gesetzgebung, sondern an der Ladentheke.