Die Rechteverwalter der Band argumentieren, dass der Kläger Jahrzehnte von seiner Berühmtheit profitiert habe und als selbst ernanntes „Nirvana Baby“ öffentlich auftrat. Foto: imago images/U. J. Alexander/Udo Herrmann via www.imago-images.de

Ein Richter hat die Klage des mittlerweile 30 Jahre alte Mannes abgelehnt, der für ein CD-Cover der früheren Band Nirvana als Baby fotografiert wurde.

Los Angeles - Im Streit um das Foto eines nackten Babys auf dem Plattencover des Nirvana-Albums „Nevermind“ hat ein Richter in Los Angeles die Forderung des Klägers vorerst abgewiesen. Der mittlerweile 30 Jahre alte Mann hatte die ehemaligen Beteiligten an der Grunge-Band verklagt, weil es sich seiner Meinung nach beim Coverfoto um Kinderpornografie handele. Das Bild auf dem Album zeigt ihn als nacktes Baby unter Wasser, wie er in Richtung einer Dollarnote an einem Angelhaken zu schwimmen scheint.

Die Rechteverwalter der Band haben argumentiert, dass der Kläger Jahrzehnte von seiner Berühmtheit profitiert hat und als selbst ernanntes „Nirvana Baby“ öffentlich auftrat. Sie forderten, die Klage abzuweisen.

Letzte Frist eingeräumt

Weil der Mann auf diese Argumente nicht fristgerecht bis 30. Dezember vor Gericht reagierte, wies Richter Fernando Olguin die Klage am Montag ab. In der Begründung räumt Olguin dem Kläger nun bis 13. Januar eine letzte Frist für eine erneute Beschwerde ein.

Laut Klagetext sah der Mann seine Genitalien auf dem mehr als 30 Millionen Mal verkauften Album der Band als „lasziv“ dargestellt. Er verlangte von den Beklagten insgesamt eine Millionenentschädigung. Das Foto hätte bei ihm zu „extremer und dauerhafter emotionaler Belastung“ geführt. Die Erfolgsaussichten des Klägers waren auch dadurch eingeschränkt, dass er das ikonische Motiv selbst mehrere Male mit Vergnügen nachgestellt hatte. Zuletzt sprang er dafür 2016 zum 25. Jahrestag des Albums in einen Pool - allerdings mit Badehose. Auf seiner Brust ist zudem der Schriftzug „Nevermind“ tätowiert.