Die Musterverordnung des Bundes sieht Ausnahmen für Einreisen von weniger als 24 und 72 Stunden vor. Foto: AFP/ERIC PIERMONT

Die Bundesregierung hat das gesamte französische Festlands-Gebiet zum Corona-Risikogebiet erklärt. Für das Saarland wird es keine Grenzschließungen geben.

Berlin - Als Lehre aus den chaotischen Zuständen im Frühjahr ist die einheitliche Regelung von Einreisen ins Bundesgebiet, auf die sich die Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwochabend verständigt haben, mit Ausnahmen für den kleinen Grenzverkehr versehen. „Damit wird nun ein Weg aufgezeigt, wie konsequenter Gesundheitsschutz und Zusammenleben in verflochtenen Grenzregionen vereinbart werden können“, sagte der Konstanzer CDU-Bundestagsabgeordnete Andreas Jung unserer Zeitung: „Wir müssen Corona gemeinsam bekämpfen.“

Einreiseanmeldung soll digital funktionieren

Spätestens bis 8. November werden alle Länder nun die Bestimmung umsetzen. Die Quarantäne wird nach der Einreise aus einem ausländischen Risikogebiet von 14 auf zehn Tage verkürzt. Nach frühestens fünf Tagen kann sie mit einem negativen Corona-Test abgekürzt werden. Die verpflichtende Anmeldung der Einreise kann nun vorab auch unter www.einreiseanmeldung.de erfolgen. „Mit der digitalen Einreiseanmeldung beenden wir endlich die Zettelwirtschaft im Reiseverkehr“, so Bundesinnenminister Horst Seehofer.

Neu ist, dass es – anders als zu Beginn der Pandemie – umfassende Regelungen für Grenzregionen gibt. So gilt nach Paragraf 2 der Verordnung für „Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Nachbarstaaten weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet (..) aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in das Bundesgebiet einreisen“, eine generelle Ausnahme. Aufenthalte von weniger als 72 Stunden sind ohne Formalitäten oder Quarantäne möglich, wenn einreisende Personen Verwandte ersten Grades, den Ehepartner, Lebensgefährten oder den anderen Elternteil besuchen, mit dem sie nicht zusammenwohnen. Auch Angestellte oder Studenten können bei Einhaltung der Corona-Regeln davon Gebrauch machen.

Schnelle Umwandlung in geltendes Recht

Da Frankreich und einige andere Nachbarländer schon Risikogebiete sind und die Schweiz bald als solches ausgewiesen werden könnte, wird auf eine Umsetzung vor dem 8. November gedrängt. In Baden-Württemberg sagt die aktuelle Verordnung, dass der Grenzverkehr in Risikogebiete hinein ohne Quarantäne erlaubt ist, nicht aber aus ihnen heraus. Die Landesregierung will die Neuregelung daher innerhalb weniger Tage in geltendes Recht umwandeln. „Wir bemühen uns, die Musterverordnung des Bundes in enger Abstimmung mit Rheinland-Pfalz und dem Saarland in Landesrecht umzusetzen“, sagte der zuständige Minister Manne Lucha (Grüne) unserer Zeitung, „damit es an der deutsch-französischen Grenze möglichst einheitliche Regelungen gibt und die Bürgerinnen und Bürger Klarheit haben.“ Für Einreisen ins Land wird die neue 24-Stunden-Regel sofort wirksam, wie sein Ministerium bestätigte.