Besonders oft wird in Baden-Württemberg ausgewiesen. (Symbolbild) Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Geht von einem Ausländer eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus, kann er ausgewiesen werden - auch wenn er mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in Deutschland lebt. Besonders oft wird in Baden-Württemberg ausgewiesen.

Berlin/Stuttgart - Die Behörden in Baden-Württemberg haben im vergangenen Jahr mehr Ausländer ausgewiesen als in jedem anderen Bundesland. Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, machte der Südwesten in 3540 Fällen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen wurde im gleichen Zeitraum für 1762 Ausländer eine Ausweisung beschlossen.

Bundesweit ergingen 2019 insgesamt 11 081 entsprechende Verfügungen. Das waren 50 Prozent mehr als 2018, als 7408 Menschen ausgewiesen wurden. Die meisten Verfügungen richteten sich gegen Ukrainer (1252), Albaner (1220) und Serben (828). Über den Trend hatte zuerst die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (Mittwoch) berichtet.

Auch Ausländer, die eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis haben, können ausgewiesen werden, wenn von ihnen nach Einschätzung der Behörden eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Das trifft beispielsweise auf Drogenhändler oder Unterstützer von Terrorgruppen zu. Die Betroffenen müssen Deutschland dann verlassen und dürfen nicht wieder einreisen. Kommen sie der Aufforderung zur Ausreise nicht nach, kann eine Abschiebung folgen.

Liste der Gründe, die zur Ausweisung führen können, ist lang

Die Liste der Gründe, die zu einer Ausweisung führen können, ist lang. Allerdings muss immer abgewogen werden, was schwerer wiegt: das Ausweisungsinteresse des Staates oder das Bleibeinteresse des Betroffenen - etwa wenn dieser mit Ehepartner und gemeinsamen Kindern in Deutschland lebt.

Ein Grund für den Anstieg im vergangenen Jahr könnte das Inkrafttreten des Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht am 21. August 2019 sein. Darin waren die Tatbestände, die das Ausweisungsinteresse begründen, teilweise verschärft worden.

Im ersten Halbjahr dieses Jahres wurden - wohl auch bedingt durch die wegen der Corona-Pandemie zeitweise reduzierte Kapazität der Verwaltung - deutlich seltener Ausweisungen angeordnet. Bundesweit wurde diese Möglichkeit in den ersten sechs Monaten dieses Jahres in 3369 Fällen genutzt.