Wie gut sind die Kommunen für Stromausfälle gerüstet? Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Die Vorbereitung der Kommunen im Südwesten auf einen Stromausfall lässt vielerorts zu wünschen übrig. Das geht aus einer aktuellen Umfrage hervor.

Nach einer Umfrage des ARD-Magazins „Report Mainz“ lässt die Vorbereitung der Kommunen im Südwesten auf einen Stromausfall vielerorts zu wünschen übrig. An der Befragung von September bis Anfang Oktober hatten 29 Kommunen teilgenommen. Demnach haben 12 Landkreise und kreisfreie Städte angegeben, dass sie über keinen Einsatzplan für den Stromausfall verfügen, auf den im Notfall alle Beteiligten unmittelbar zugreifen können. Zwei Kommunen gaben aber an, dass sie - anders als von dem Magazin darstellt - sehr wohl für solche Notfälle gerüstet seien.

Zwar gebe es keinen isolierten speziellen Einsatzplan Stromausfall, wonach gefragt wurde, hieß es im Hohenlohekreis. Aber es bestünden Pläne zur Bewältigung eines flächendeckenden, lang anhaltenden Stromausfalls als Teil eines Allgemeinen Katastrophenschutzplans. Auch die Stadt Heilbronn fühlt sich zu Unrecht in die Reihe der unvorbereiteten Kommunen eingeordnet. Die Stadt verfüge seit Anfang 2022 über einen Katastropheneinsatzplan Strom, unter anderem zu Regelungen zur Information der Bevölkerung oder zum Aufbau einer Notversorgung für sensible Einrichtungen.

Bundesweit haben 200 Kommunen geantwortet

Zu der Frage, ob nicht ein standardisierter Notfallplan sinnvoll sei, hieß es beim Landkreistag: Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe biete Rahmenkonzepte an, die bei der Erstellung örtlicher Notfallpläne unterstützen könnten. „Gänzlich standardisierte Notfallpläne hingegen sind nicht möglich, da die Lage vor Ort stark variiert, und deshalb stets auf die regionalen Gegebenheiten angepasst werden muss.“

Dem TV-Magazin hatten bundesweit 200 Kommunen geantwortet. Die Hälfte davon sah sich nicht für einen längeren Stromausfall gewappnet.

Auf die Frage, ob es in den Kreisen oder Städten Notbrunnen gibt, antworten 78 Kommunen mit „Nein“. Zweck der auch gesetzlich vorgeschriebenen Notbrunnen ist es, im Ernstfall die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser sowie in Kriegszeiten die der Streitkräfte zu gewährleisten.