Der ehemalige Bosch-Betriebsrat Karsten vom Bruch vor dem Arbeitsgericht Stuttgart Foto: Matthias Schiermeyer

Das Arbeitsgericht Stuttgart weist die Kündigungsschutzklage des früheren Bosch-Entwicklungsingenieurs am Standort Feuerbach, Karsten vom Bruch, ab. Dies ist nicht der Endpunkt einer langen Auseinandersetzung.

Stuttgart - Nach einer jahrelangen juristischen Achterbahnfahrt ist Karsten vom Bruch wieder ganz unten angelangt: Der von Bosch wiederholt gefeuerte Betriebsrat hat sein jüngstes Verfahren verloren. Das Arbeitsgericht Stuttgart stuft eine im Januar 2019 ausgesprochene Kündigung als wirksam ein – die Klage des früheren Entwicklungsingenieurs dagegen wurde abgewiesen. Eine Überraschung ist dies freilich nicht mehr, nachdem Richter Markus Schwipper diese Tendenz schon in der Verhandlung Ende Juni hatte klar erkennen lassen.