Ein eigenes Ferienhaus erscheint oft viel zu teuer, doch manchmal ergibt sich die Möglichkeit, das Ferienhaus in einer Gegend zu erstehen, in dem es auch an andere Gäste vermietet werden kann.
Für die Vermietung müssen einige Dinge beachtet werden. Nicht nur rechtliche Vorgaben sind wichtig, die Gäste sollen sich auch rundum wohl fühlen.
Lage des Ferienhauses
Will man sein Ferienhaus auch an andere Gäste vermieten, ist die Lage des Ferienhauses entscheidend. Viele Urlauber suchen nach etwas Besonderem. Das kann zum einen das Haus selbst sein. Ist es vielleicht mit einem ungewöhnlichen Komfort ausgestattet oder hat eine ungewöhnliche Bauweise, wie etwa ein Baumhaus? Oder aber die Umgebung spielt eine Rolle. Beliebt sind zum einen Aktivitäten in der Nähe oder Kinderbeschäftigung. Gute Karten für die Vermietung hat, wer sich mit einem Bauern- oder Reiterhof in der Nähe zusammentun kann. Aber auch die Landschaft kann entscheidend sein. Wer ein Haus in den Bergen kauft und dieses vermietet, hat ebenso eine gute Chance Gäste zu finden wie Vermieter, die ein Haus auf Mallorca kaufen. Strandnähe ist natürlich immer gefragt, wer also eine Insel oder eine Küste als Feriendomizil wählt, wird mit der Kundschaft keine Probleme haben.
Rechtliche Voraussetzungen für die Vermietung eines Ferienhauses
Eine Ferienwohnung zu vermieten, braucht einige rechtliche Voraussetzungen, mit denen man sich als Vermieter auseinandersetzen sollte. So gilt zum Beispiel auch für die kurzzeitige Vermietung das Mietrecht und es müssen die entsprechenden Vorlagen beachtet werden. Vorsicht auch, wenn weitere Angebote zum Ködern der Gäste eingesetzt werden. Bei zusätzlichen Leistungen wie Ausflügen oder Aktivitäten ändert sich der Status des Eigentümers vom reinen Vermieter zu einem Reiseveranstalter. Entsprechend ändern sich die Vorschriften und die notwendigen Versicherungen. Es sollte aufgrund des Mietrechts immer ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt werden, der bestimmte Charakteristika erfüllen muss. So müssen Name und Anschrift des Mieters mit den Angaben auf seinem Personalausweis übereinstimmen. Daher sollte dieser einmal vorgezeigt werden. Die Daten von An- und Abreise müssen festgehalten werden und auch die Anzahl der Personen sollte aus dem Vertrag hervorgehen. Dies hat versicherungsrechtliche Hintergründe. Auch Details wie die Frage nach der Bettwäsche, nach Handtüchern, der Endreinigung und der Schlüsselübergabe sollten schriftlich festgehalten werden. Ganz wichtig ist es natürlich, Preis und Zahlungsbedingungen schriftlich festzulegen, damit hier später keine Probleme entstehen.
So fühlen sich die Mieter in dem vermieteten Ferienhaus wohl
Damit sich die Gäste rundum wohlfühlen, sollte Wert auf die Ausstattung des Ferienhauses und auf den Service gelegt werden. Bei der Ausstattung ist es wichtig, auf ein einheitliches Konzept zu achten. Ist die Einrichtung bunt vom Flohmarkt zusammengewürfelt ist dies zwar in der Ausstattung vielleicht günstig gewesen, aber die Wahrscheinlichkeit, dass ein Gast sich wohlfühlt, ist eher gering. Auch Billigausstattung hat in einer Ferienwohnung nichts zu suchen. Stattdessen lädt viel Echtholz zum Wohlfühlen ein und auch bei Ausstattung mit Kissen und Decken sollte auf Qualität geachtet werden. Gut ist auch, eine besondere Note in die Ausstattung zu bringen. Zum Beispiel kann ein einheitliches Farbkonzept erarbeitet werden, oder ausgewählte Kunstgegenstände im Raum verteilt werden. Wichtig ist hier aber darauf zu achten, dass nicht zu viel herumsteht. Gäste bringen schließlich Gepäck mit, das sie gerne verstauen möchten und entsprechend viel Platz sollte in dem Ferienhaus vorhanden sein. Bei der Einrichtung sollte außerdem darauf geachtet werden, dass alles leicht zu reinigen ist. Ist es in der Wohnung dreckig, fühlt sich niemand wohl. Die Flächen sollten daher gut abwischbar sein. Teppiche in Ferienwohnung sind aus diesem Grund eher nicht zu empfehlen, es sei denn, ein leistungsstarker Staubsauger steht zur Verfügung, der auch aus einem Teppich die kleinen Flusen und Staub herausbekommt. Zu Bedenken ist auch, dass eventuell Hausstauballergiker zu Besuch kommen könnten. Diese Allergieform ist recht weit verbreitet und so ist alles, was Staub sammelt, in einer Ferienwohnung, die vermietet werden soll, zu vermeiden.
Die Recherche und Erstellung des Textes wurde durch eine externe Redaktion vorgenommen und stammt nicht aus der eigenen Redaktion.