Über dem Leben von Malala und ihren Sohn Kim schwebt die Androhung der Abschiebung. Foto: Lichtgut

Eine Frau aus Madagaskar macht am Klinikum eine Ausbildung zur Pflegekraft. Ihr Sohn wird während eines Frankreichaufenthalts geboren. Das wird nicht nur dem Kind zum Verhängnis.

Manchmal fragen sich Malala Ravalolna (Name geändert) und ihre Betreuerinnen im Stuttgarter Weraheim, wie das gehen soll. Ob, wenn der angeordnete Ausreisetermin verstrichen ist, jemand kommt und den anderthalbjährigen Kim von seiner in Madagaskar geborenen Mutter trennt? Ihn dann an die französische Grenze bringt und dort an wen auch immer übergibt? Hirngespinste? Keineswegs. Denn am 15. August hat die Ausländerbehörde Stuttgart mittels einer Grenzüberschreitungsbescheinigung erst zum 10. Oktober und dann mit Fristverlängerung verfügt, dass Malala Ravalolnas kleiner Sohn zum 31. Dezember Deutschland verlassen und ausreisen muss. Sollte das nicht geschehen, könne er zur Fahndung ausgeschrieben werden, so die Rechtsbelehrung im Behördenschreiben. Durchgeführt würde die angedrohte Abschiebung über das Regierungspräsidium Karlsruhe.

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