Ein Polizeiauto steht vor der Stuttgarter Synagoge. Foto: dpa/Gregor Bauernfeind

Die Staatsanwaltschaft in Dresden stellt das Ermittlungsverfahren gegen einen Internet-Hassprediger ein, der den Antisemitismusbeauftragten Baden-Württembergs bedrohte. Eine unerträgliche Entscheidung, kommentiert Franz Feyder.

Stuttgart - Da stellt ein Hassprediger im Internet fest, der Antisemitismus-Beauftragte Baden-Württembergs „hat seine Daseinsberechtigung verwirkt“. Weil es einen „solchen falschen Juden“ in der Welt nicht brauche. Und allen Ernstes kommt in Dresden ein Staatsanwalt zu dem Schluss, dass das keinesfalls eine Beleidigung ist – und stellt das Ermittlungsverfahren ein, weil er nicht genügend Anlass zur Erhebung einer Klage sieht. Dass der Tweet auch so verstanden werden kann, dass mit ihm zu einem Gewaltverbrechen bis hin zur Ermordung Michael Blumes aufgerufen wird, prüft der Ankläger erst gar nicht.

Eine unerträgliche Entscheidung! Denn Internetbotschaften wie in diesem Fall des Hass predigenden Mannes sind oft genug die Grundlage dafür, dass sich Gewalt Bahn bricht. Sie bereiten den Nährboden, wirken wie Brandbeschleuniger. Wissenschaftlich ist das mehr als hinreichend belegt. Und jedermann beim Sturm auf das Kapitol in der US-Hauptstadt Washington im Januar eindrucksvoll vor Augen geführt worden.

Aber auch in Deutschland: Antisemitisch wie beim Terroranschlag 2019 in Halle, rassistisch wie beim Anschlag 2020 in Hanau. Islamistisch wie im vergangenen Oktober in Dresden. Eine Justiz, die dies nicht erkennt, die in solchen Hassnachrichten keinen genügenden Anlass für weitere Ermittlungen und eine Anklage sieht, muss sich die Frage gefallen lassen, wem sie dient und wessen Geschäft sie befördert.

In Baden-Württemberg wirft der Fall eine weitere Frage auf: Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern haben die Ermittlungen in diesem förmlich explodierenden Phänomenbereich der Hassnachrichten in der digitalen Welt in die Hände besondere geschulter Staatsanwälte und Sonderkommissionen – sogenannte Hate-speech-Beauftragte – gelegt. Die neue Landesregierung Baden-Württembergs ist gut beraten, diesem Beispiel nach der Wahl am 14. März unverzüglich zu folgen.