Laut dem Ordnungsamt kam es bei der Demo am vergangenen Samstag nicht zu Verstößen gegen die Coronaregeln. Foto: Andreas Rosar (Archiv)

Bei einer Demo politisch linker Gruppen ist es am vergangenen Samstag hoch hergegangen: Farbbeutel und andere Gegenstände flogen. Die Coronaregeln hingegen seien eingehalten worden, befindet die Stadt.

Stuttgart - Mit roten Tüchern über den Masken und Seite an Seite hinter einem Transparent, der Block auch seitlich von Transparenten umkleidet: So ist ein Teil der Demonstrierenden bei einer Demo vergangenen Samstag durch die Stadt gezogen. Obwohl das teilweise sehr gedrängt aussah, hat das Ordnungsamt der Stadt in Sachen Coronaregeln nichts zu beanstanden gehabt. „Es wurden keine Verstöße festgestellt“, teil ein Sprecher der Stadt fest. Ärger gab es trotzdem jede Menge: Flaschen mit Farbe gefüllt flogen gegen das Gebäude des Landgerichts, Rauchfackeln wurden gezündet und Polizeibeamte beleidigt. Die rund 1000 Teilnehmenden demonstrierten für „Solidarität mit politischen Gefangenen“. Dazu zählen für sie auch zwei junge Männer, die sich vom 19. April an vor dem Stuttgarter Landgericht wegen eines brutalen Angriffs am Rande einer Coronademonstration im vergangenen Mai verantworten müssen.

Für Demos gelten klare Regelungen

Grundsätzlich gelten für alle Kundgebungen – ob sie Coronaregeln zum Thema haben oder nicht – die gleichen Sicherheitsbestimmungen, teil die Stadt mit. Zum einen müssen die Abstandsregeln von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden. Dazu sollen bei Kundgebungen, die an einem Ort sind, möglichst auch Markierungen am Boden angebracht werden. Ordner und Versammlungsleitung sollen die Teilnehmenden auf diesen Sicherheitsabstand hinweisen. Außerdem gilt die Pflicht, einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Wen sein Arzt davon befreit hat, der solle zum einen das Attest vorweisen können und zum anderen einen Plexiglas-Gesichtsschutz, ein sogenanntes Vollvisier, tragen. Zu Passanten ist ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten. Um zu markieren, wo der Versammlungsbereich liege, solle zum Beispiel Absperrband gespannt werden.