Bevor es in die Luft geht, sind die Passagierdaten schon beim BKA. Foto: dpa/Bodo Marks

Gericht erklärt, dass die entsprechende Richtlinie eng ausgelegt werden muss. Deutsche Klage steht noch aus.

Das europäische Recht sieht vor, dass Fluggastdaten in großer Zahl systematisch verarbeitet werden, wenn Reisende die Außengrenze der EU überqueren. So sollen Terroristen gefunden und schwere Kriminalität verhindert werden. In zahlreichen Mitgliedsstaaten regt sich aber Widerstand gegen die so genannte PNR-Richtlinie. In einer am Dienstag bekannt gegebenen Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof die Richtlinie zwar bestätigt – zugleich aber betont, dass die Auslegung stets „im Lichte der Grundrechte“ zu erfolgen hat. Was das in der Praxis bedeuten wird, bleibt nach dem Urteil in vielen Bereichen unklar.