Im Schweizer Fernsehen sprach Jürgen Rudloff 2015 davon, wie wichtig ihm Transparenz auch gegenüber der Steuerbehörde sei. Foto: Screenshot

Bis zuletzt habe Jürgen Rudloff versucht, das Geld für seine Steuerschulden aufzutreiben, sagt sein Anwalt. Nun hat der Ex-Paradise-Betreiber nur noch einen Wunsch.

Der Tag endet nicht gut für den Mann, der 21 Verhandlungstage lang auf der Anklagebank, mal mehr, mal weniger eloquent, Platz nehmen musste. „Ich will nicht mehr ins Gefängnis“, sagt Jürgen Rudloff. Es ist der Tag der Plädoyers und der Staatsanwalt hat gerade wegen fünf Fällen vollendeter oder versuchter Steuerhinterziehung eine Freiheitsstrafe – nicht ausgesetzt zur Bewährung – von einem Jahr und sieben Monaten gefordert. Die Anforderungen, die die Haftaussetzung ermöglichen, seien nicht erfüllt, so Peter Holzwarth. „Jetzt ist es soweit“, sagt Jürgen Rudloffs Anwalt Alexander Kubik daraufhin zur Einleitung seines Schlussvortrags. Soll heißen: Jetzt wird sich zeigen, ob seine Wertung des Steuergebahrens des Ex-Paradise-Betreibers Eingang ins Urteil der 6. Wirtschaftsstrafkammer finden wird. Oder die der Staatsanwaltschaft.

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