Der Erbstreit vor Gericht forderte besonders die Nerven der Richterin. Foto: dpa/Christin Klose

Tante und Neffe haben in einer Erbsache bei einem Notar in Ostfildern weitere Erben verschwiegen und dies eidesstattlich versichert. Dafür wurden sie vom Amtsgericht Esslingen verurteilt.

Esslingen - Familienstreitigkeiten, die vor Gericht landen, sind unangenehm für alle Beteiligten. So auch in einem Prozess, der jetzt am Esslinger Amtsgericht sein vorläufiges Ende gefunden hat. Eine 74 Jahre alte Frau und ihr 58-jähriger Neffe mussten sich wegen einer falsch abgegebenen eidesstattlichen Versicherung verantworten. Ihnen wurde vorgeworfen, bei der Beantragung eines Erbscheins in Ostfildern bewusst weitere Erbberechtigte verschwiegen zu haben, um allein an den Nachlass des verstorbenen Bruders und Onkels zu gelangen. Das Gericht sprach die Angeklagten schuldig und bestrafte sie mit einer Geldbuße.

Das Verhalten der betagten Angeklagten stellte die Nerven der Richterin auf die Probe. Bereits zu Beginn der Verhandlung fiel die 74-Jährige der Richterin ständig ins Wort. Sie wollte nicht einsehen, dass sie etwas falsch gemacht haben könnte. Die Beweise sprachen aber eine andere Sprache. Im Mai 2017 suchte die Frau einen Notar in Ostfildern auf, um zu klären, welche Personen aus dem Umfeld ihres verstorbenen Bruders erbberechtigt sind. Der 58-jährige Mitangeklagte, ihr Neffe, begleitete sie – angeblich, weil sie schlecht sieht.

Seit 2008 eine Vollmacht

Da dem Notar kein Testament vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge: demnach wären außer der Angeklagten selbst und dem sie begleitenden Neffen zwei Brüder, ein weiterer Neffe sowie eine Nichte erbberechtigt. Die Frau gibt jedoch nur sich, ihren Begleiter und einen der beiden Brüder als Erben an. Die übrigen verschweigt sie und unterschreibt ein Dokument zur gesetzlichen Erbfolge mit eidesstattlicher Versicherung. Auch der 58-Jährige signiert das Dokument. Damit steht für das Gericht fest: Die beiden Angeklagten haben bewusst weitere Erbberechtigte verheimlicht, um einen größeren Anteil des Erbes zu bekommen.

„Diese Darstellung kann ich nicht akzeptieren“, sagt die Frau mehrere Male. Ihr Bruder, der 2017 verstorben ist, habe einen letzten Willen verfasst. Darin habe er geregelt, dass nur sie, ihr Neffe und einer seiner Brüder den Nachlass unter sich aufteilen sollten. Die Angeklagte habe darüber hinaus seit 2008 eine Vollmacht und sollte sich darum kümmern, dass dem letzten Willen entsprochen werde. „Warum haben sie dann nicht Bescheid gegeben, dass es ein Testament gibt?“, fragte die Richterin. „Ich dachte, das liegt vor und müsse nicht erwähnt werden“, verteidigte sich die Rentnerin. Was es mit dem letzten Willen auf sich hat, blieb letztlich ungeklärt.

Die Angeklagten waren ohne Verteidiger erschienen. Stattdessen wehrte sich die resolute Frau vehement selbst gegen die Vorwürfe. Die Richterin erinnerte die Angeklagte mehrmals daran, dass sie nur reden dürfe, wenn sie aufgerufen sei. Doch irgendwann riss der Juristin der Geduldsfaden: „Jetzt geht es mir zu weit!“ In der Beweisaufnahme hörte das Gericht zunächst den Neffen und die Nichte an, die übergangen wurden. Dabei stellte sich heraus, dass die Nichte das Gerichtsverfahren ins Rollen gebracht hatte. „Warum hast du mich nicht angerufen?“, fragte der Angeklagte die Zeugin. Das sei nicht der Platz für Familienfehden, unterbrach die Richterin das Gespräch.

Kein Platz für Familienfehden

Offen bleibt am Ende die Frage, inwieweit die Angeklagten unwissentlich gehandelt haben. Konnte die Rentnerin aufgrund ihrer Sehschwäche gar nicht lesen, was sie unterschrieb? „So läuft das nicht beim Notar“, argumentierte die Staatsanwältin. „Dort wird einem nicht ein Formular vorgesetzt und gesagt: unterschreib!“ Sie forderte eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro für die Rentnerin und 3600 Euro für den berufstätigen Neffen. Das Gericht sah die Schuld der Angeklagten als erwiesen an, blieb mit dem Strafmaß jedoch unter den Forderungen: Die Frau muss 700 Euro bezahlen, ihr Neffe 2100 Euro.