Weil ein 23-Jähriger aus Wernau auf nasser Fahrbahn die Kontrolle über sein Auto verloren hat, sind außer ihm drei weitere Menschen verletzt worden. Dem im Außendienst tätigen Elektroniker droht ein Fahrverbot – und damit der Jobverlust.
Wernau - Der 23-Jährige mit der Glatze wirkt angespannt und still, als er seinen Platz auf der Anklagebank einnimmt. Kein Wunder: für ihn geht es nicht nur um eine Geldstrafe und ein Fahrverbot, sondern auch um seinen Lebensunterhalt. Der angestellte Elektroniker, der sich wegen fahrlässiger Körperverletzung in drei tateinheitlichen Fällen vor dem Esslinger Amtsgericht verantworten muss, ist nur im Außendienst tätig. Ein dreimonatiges Fahrverbot, wie es im Strafbefehl gefordert ist, würde für ihn die Kündigung bedeuten. Sein Chef bestätigt das in einem Brief an das Gericht.
Dass der Mann am 27. September 2019 auf der Nordöstlichen Randstraße in Wernau einen Unfall verursacht hatte, steht nicht zur Debatte. Bereits vor der Verhandlung hatte die Verteidigerin erklärt, den Einspruch auf die Rechtsfolgen zu beschränken. Das kommt einem Geständnis gleich. Ihr Mandant war an dem Freitagnachmittag gegen 16.30 Uhr von Plochingen kommend in Richtung Wernau unterwegs, als sein BMW auf der regennassen Fahrbahn ins Schleudern geraten – vermutlich aufgrund unangepasster Geschwindigkeit – und auf die Gegenspur gekommen. Dort kollidierte das Auto mit dem Golf einer 50-jährigen Fahrerin.
Schriftliche Entschuldigung
Wie sich dem damaligen Polizeibericht entnehmen lässt, stießen die Fahrzeuge offenbar seitlich zusammen. Autoteile seien abgerissen und umhergeschleudert worden. Die beiden Fahrer sowie zwei Jugendliche, die in dem Golf saßen, wurden leicht verletzt. Wie der Vertreter der Staatsanwaltschaft aus dem Strafbefehl vortrug, wurden die Fahrerin des Golf unter anderem wegen Prellungen am linken Knie, einer der Jugendlichen wegen starkem Nasenbluten und einer geschwollenen Nase und die zweite Jugendliche wegen anhaltenden Kopfschmerzen und Übelkeit behandelt. Die drei Insassen – beziehungsweise ihre gesetzlichen Vertreter – zeigten den Mann an. Es habe sicherlich einen negativen Eindruck bei den Geschädigten hinterlassen, dass der Angeklagte sich nicht auf der Stelle entschuldigt habe. Erst Monate später schrieb der 23-Jährige Entschuldigungsbriefe. Er habe von den Folgen erfahren, die seine Fahrweise gehabt habe. „Ich weiß, dass ich mich falsch verhalten habe“, schreibt er. Wenn er könnte, würde er die Zeit zurückdrehen.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft zeigt sich in seinem Plädoyer verständnisvoll für die berufliche Situation des Angeklagten. Zwar seien die Verletzungen der Geschädigten ohne schwerwiegende gesundheitliche Folgen geblieben, dennoch seien sie „von erheblichem Gewicht“. Im Vergleich zu ähnlichen Straftaten dürfe dieser Fall nicht ungleich behandelt werden. „Ich bin daher der Meinung, dass hier mit einem Monat Strafverbot geahndet werden muss“, so der Staatsanwalt. Zusätzlich sei eine Geldstrafe von 2700 Euro angemessen.
Fahrverbot muss sein
Sie wolle die Verletzungen der Geschädigten nicht kleinreden, so die Verteidigerin. Aber sie seien im „unteren Bereich“ anzusiedeln. Seine – wenn auch verspätete – Entschuldigung, die eigenen erlittenen Verletzungen und die Tatsache, dass ihr Mandant nicht einschlägig vorbestraft ist, bringen sie dazu, nur eine Geldstrafe von 4800 Euro zu fordern – kein Fahrverbot.
Die Bemessung der Strafe macht sich der Richter nicht leicht. Der Knackpunkt sei, dass der Angeklagte durch das ursprünglich festgelegte Fahrverbot seine Anstellung verlieren würde. Der Richter erklärte, er sei bereit, das Fahrverbot auf einen Monat zu reduzieren und dafür die Geldstrafe nach oben zu korrigieren. „Sie sind schon gestraft.“
Dabei bezog er sich darauf, dass der Angeklagte selbst bei dem Unfall in seinem Wagen eingeklemmt und verletzt worden war, dass das noch nicht abbezahlte Auto nun ein Totalschaden ist, und dass der 23-Jährige am Rande der Kündigung steht. „Ich kann mir vorstellen, dass das Eindruck auf Sie macht.“ Wenn sein Arbeitgeber mit ihm zufrieden sei, müsse er den einen Monat Fahrverbot eben schlucken, so der Richter. Der Angeklagte darf nun einen Monat lang nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen und muss 4500 Euro Strafe zahlen.