Geht es nach der Ampel, soll Cannabis in überschaubaren Mengen auch von Privatpersonen zur Eigennutzung angebaut werden dürfen. (Symbolbild) Foto: dpa/Sebastian Kahnert

In München wird am Mittwoch ein Gutachten präsentiert, das eine Unvereinbarkeit von Cannabis-Legalisierung und geltendem Recht festgestellt haben will. Es wurde von einem CSU-Politiker in Auftrag gegeben.

Die Legalisierungspläne von Cannabis der Ampel verstoßen t einem neuen Gutachten zufolge gegen geltendes Recht. „Die von der Bundesregierung geplante Cannabis-Legalisierung widerspricht völker- und europarechtlichen Vorgaben“, heißt es in einer 53-seitigen wissenschaftlichen Ausarbeitung. Sie wurde am Mittwoch in München vorgestellt. Der Autor Bernhard Wegener, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen, hatte das Gutachten im Auftrag von Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) erstellt.

Dem Gutachten nach verstoßen die Ampel-Pläne gegen die Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Drogenbekämpfung: „Die UN-Drogenkontrollorgane bewerten eine umfassende Cannabis-Legalisierung der von der Bundesregierung geplanten Art in ständiger Entscheidungspraxis als vertragswidrigen Verstoß gegen die UN-Übereinkommen zur Drogenbekämpfung.“ Mit Blick auf das Europarecht sei zudem insbesondere der geplante staatliche oder staatlich lizenzierte Handel, Anbau und Verkauf von Cannabis zu anderen Zwecken als wissenschaftlichen oder medizinischen „unzulässig“.

„Ein Verstoß gegen EU-Recht müsste meiner Ansicht nach immer ein Vertragsverletzungsverfahren nach sich ziehen“, sagte Holetschek, der seit Monaten alle Legalisierungspläne für Marihuana kategorisch ablehnt. Er forderte die Bundesregierung darum auf, ihre Pläne zur Zulassung des Anbaus, Handels und des Konsums von Cannabis zu Genusszwecken umgehend zu begraben.

Cannabis-Legalisierung Großprojekt der Ampel

Die Cannabis-Legalisierung gehört zu den Großprojekten der Ampel. Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, eine „kontrollierte Abgabe der Droge an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ zu ermöglichen. Cannabis soll demnach staatlich reguliert in Deutschland angebaut und verkauft werden. Auch der Eigenanbau von wenigen Pflanzen soll erlaubt werden.

Die Ampel begründet das Vorhaben mitunter damit, dass die Verbotspolitik die Nutzung nicht verhindert habe. Stattdessen sei sogar einen Anstieg des Konsums registriert worden. Ferner könne ein legaler und staatlich überwachter Verkauf den Jugend- und Gesundheitsschutz verbessern, weil dann weniger verunreinigtes Cannabis in den Umlauf gerate. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte im Herbst die ersten konkreten Ideen zur Umsetzung präsentiert. Bis Ende März soll ein Gesetzentwurf vorliegen.

Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums sagte am Mittwoch, dass das Gutachten keine neuen Erkenntnisse liefere. Man arbeite weiterhin mit Hochdruck an einem Gesetzentwurf, sei weiter im Kontakt mit der EU-Kommission und werde europarechtlich konforme Lösungen präsentieren. „Ziel ist und bleibt, den Jugend- und Gesundheitsschutz für Konsumenten zu verbessern sowie den Schwarzmarkt einzudämmen.“