Gleich dreimal tauchen in den heutigen Tagesordnungen von Technischem Ausschuss und Altbacher Gemeinderat der Uhlandweg auf. Hintergrund ist ein Bauantrag, der nicht nur bei den Anwohnern für Unmut sorgt.

Von Peter Dietrich

Im Uhlandweg 31 und 33 will ein Investor vom Schurwald ein Mehrfamilienhaus mit 14 Wohnungen bauen. Etwa ein Drittel davon ist ein Umbau eines bestehenden Hauses mit Aufstockung, der Rest ein Neubau. Der umgebaute Teil ragt bereits etwa eine Etage über die Nachbarhäuser hinaus, der Neubau soll laut Plan nochmals 1,25 Meter höher werden. Ein Dorn im Auge vieler Nachbarn und Gemeinderäte. Mehrmals hatte der Gemeinderat Bauanträge für das Projekt abgelehnt. Doch das Verbandsbauamt Plochingen-Altbach-Deizisau hat eine Teil-Genehmigung, die den Umbau betrifft, erteilt.

Der Investor argumentiert, dass der Bebauungsplan für das Gebiet von 1963 stammt, also auf der Württembergischen Bauordnung von 1910 basiert. In dieser zählt ein Stockwerk in den Dachgeschossen nur als Vollgeschoss, wenn es mindestens zu 50 Prozent zu Wohnzwecken dient. Daher rechnet der Investor bei zwei Stockwerken nicht nur Treppenhaus und Aufzug heraus, sondern auch Bad, Flur, Küche und Balkon. Zwei Räume, in denen im Plan ein Tisch und Stühle eingezeichnet sind, sind mit „Hobby“ beschriftet und ebenfalls subtrahiert. So ergeben sich im ersten Dachgeschoss knapp 48 Prozent Wohnfläche, im zweiten Dachgeschoss noch weniger. Das Verbandsbauamt ist dieser Argumentation gefolgt.

In den 1990er-Jahren hat die Gemeinde das Baurecht geändert und, um Platz für mehr Wohnraum zu schaffen, im Uhlandweg eine Dachneigung von 40, statt vorher 30 Grad zugelassen. Das nutzt der Investor nun, um mehr Dachgeschossfläche auszuweisen. Die Gemeinde hat bei dieser Änderung zudem keinen neuen Bebauungsplan aufgestellt, der den Bezug zur damals aktuellen Landesbauordnung hergestellt hätte. Diese definiert Vollstockwerke anders.

Die Gemeinde Altbach hat die Bebauungsplanänderung auch nicht sofort in die Wege geleitet, als sie erstmals mit dem Bauvorhaben konfrontiert wurde - die Aufstellung von Bebauungsplänen und das Schließen „offener Flanken“ werden häufig erst durch Bauanträge oder Vorgespräche ausgelöst. Nun will der Altbacher Gemeinderat dies nachholen. Mit der Änderung des Bebauungsplans wäre eine Veränderungssperre verbunden. Auch im Technischen Ausschuss geht es um das Bauvorhaben, das bereits begonnen wurde. Nach der Teil-Baugenehmigung des Verbandsbauamts begann der Investor umgehend mit dem Umbau, die Fenster sind bereits montiert. Hat die Gemeinde zu spät gehandelt, oder der Investor zu früh? Das muss sich noch zeigen. Der Technische Ausschuss tagt um 18.15 Uhr, der Gemeinderat um 18.30 Uhr.