Mit Mini-Jobs, beispielsweise als Reinigungskraft, können sich Rentner ein paar Euro dazuverdienen. Foto: dpa - dpa

Wer eine Altersrente bezieht, kann trotzdem weiter arbeiten und Geld verdienen. Die Rente wird dadurch nicht gekürzt. Es gibt aber Besonderheiten zum Beispiel bei der Krankenversicherung.

BerlinAls Rentner nur noch zu Hause die Einfahrt fegen – das ist nicht jedermanns Sache. Viele wollen sich weiterhin mit ihren Fähigkeiten einbringen oder zur Rente ein paar Euro dazu verdienen. Das ist in der Regel ohne weiteres möglich. Grundsätzlich gilt für ältere Menschen, die ihre Rente aufbessern wollen: «Man sollte nur das machen, was man kann und was einem Spaß macht», sagt Erhard Hackler, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Seniorenliga.

Nach einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) hatten zum Stichtag 30. September 2017 knapp 1,05 Millionen Menschen in Deutschland im Alter von über 65 Jahren einen Mini-Job. Die meisten von ihnen – über 144 000 – arbeiteten in Berufen der Unternehmensführung oder -organisation. Das kann etwa ein Job als Berater in einer Firma sein. Über 124 000 waren in einem Reinigungsberuf tätig. Viele arbeiten auch als Fahrer, Zusteller, als Verkäufer oder im Bereich des Güterumschlags. «Ob diese über 65-Jährigen mit einem Mini-Job bereits Rente beziehen oder nicht, das ist uns nicht bekannt», erklärt BA-Sprecher Paul Ebsen. Denn Fakt ist: Bei Erreichen eines bestimmten Alters – zum Beispiel mit 65 Jahren – ist man nicht automatisch Bezieher einer Rente. «Eine Altersrente gibt es grundsätzlich nur auf Antrag», erläutert Dirk von der Heide, Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Wann das reguläre Rentenalter erreicht ist, hängt vom Geburtsjahrgang ab. Versicherte des Jahrgangs 1953, die im Jahr 2018 65 werden, erreichen das reguläre Rentenalter beispielsweise mit 65 Jahren und sieben Monaten. Für jüngere Jahrgänge steigt die Grenze schrittweise auf 67 Jahre. Wann das Beschäftigungsverhältnis endet, ist dem Arbeits- oder Tarifvertrag zu entnehmen. Wer unsicher ist, sollte bei der Personalabteilung nachfragen.

Arbeitet ein Beschäftigter nach Erreichen der regulären Altersgrenze weiter, dann muss er nicht zwangsläufig zusätzlich zu seinem Einkommen seine Rente beziehen – er kann die Rente auch hinausschieben. «Für jeden hinausgeschobenen Monat erhöht der Arbeitnehmer seine Rente um einen Zuschlag von 0,5 Prozent», so von der Heide. Wird der Rentenbeginn um ein Jahr verschoben, dann ist das ein Plus von sechs Prozent (0,5 Prozent multipliziert mit zwölf Monaten). Werden in dieser Zeit weiter Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt, erhöht sich die Rente zusätzlich. Möglich ist auch, eine Altersrente zu beziehen und nebenbei zu arbeiten. Rentner können in beliebiger Höhe hinzuverdienen. «Die Rente wird dadurch nicht gekürzt», sagt von der Heide. Allerdings steigt das zu versteuernde Einkommen. Rentenversicherungsbeiträge müssen betroffene Arbeitnehmer nicht zahlen. Lediglich der Arbeitgeber zahlt bei abhängig Beschäftigten weiter in die Rentenkasse ein. Die Rente erhöht sich dadurch für den Arbeitnehmer aber nicht.

Beschäftigte können auch gegenüber ihrem Arbeitgeber erklären, zusätzlich selbst den Arbeitnehmeranteil entrichten zu wollen. «Dann erhöht sich durch die eigenen und die vom Arbeitgeber gezahlten Rentenversicherungsbeiträge die Rente zum 1. Juli des Folgejahres», so von der Heide. Wer bereits eine Rente bezieht, kann sie durch die Zahlung freiwilliger Beiträge erhöhen. Möglich ist dies für Bezieher einer Altersrente, solange sie das Rentenalter noch nicht erreicht haben.

Bezieht jemand eine Altersrente mit Abschlägen, hat er die Option, diese durch Sonderzahlungen ganz oder teilweise auszugleichen. «Auch hier ist eine Zahlung nur bis zum Erreichen des regulären Rentenalters möglich», erklärt von der Heide. In beiden Fällen empfiehlt sich eine Beratung durch die Rentenversicherung.

Kein Anspruch auf Krankengeld

Beachten sollten Senioren: Wer eine Altersrente bezieht und parallel arbeitet, hat keinen Anspruch auf Krankengeld, wenn er länger als sechs Wochen ausfällt. Im Gegenzug ist der Beitrag zur Krankenversicherung geringer. Sind ältere Arbeitnehmer für längere Zeit krank, dann kann die Krankenkasse verlangen, dass der Betroffene einen Rentenantrag stellt.

«Die Auswirkungen eines Hinzuverdienstes auf die Krankenversicherung, aber auch steuerliche Aspekte sollten Bezieher von Altersrente in jedem Fall mit ihrer Krankenkasse beziehungsweise mit einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein besprechen», rät von der Heide.

Eine andere Form des Hinzuverdienstes im Alter ist ehrenamtliches Engagement. «Vor allem wohltätige Einrichtungen bieten dafür Betätigungsfelder», sagt Hackler. Wer auf der Suche nach einem Ehrenamt ist, kann Senioreneinrichtungen oder die Gemeindevertretungen ansprechen. Einkünfte aus einem Ehrenamt können ebenfalls beitragspflichtiges Arbeitsentgelt sein. «Jedoch gilt auch hier, dass bis zu 6300 Euro im Kalenderjahr anrechnungsfrei zur Altersrente hinzuverdient werden können», so von der Heide.