Viele Unterschriften machten den Weg zum Bürgerentscheid frei. Foto: Rudel - Rudel

In diesen Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen für den Bürgerentscheid am 10. Februar zum künftigen Standort der Esslinger Stadtbücherei verschickt.

EsslingenSoll die Esslinger Stadtbücherei in einem modernisierten und erweiterten Bebenhäuser Pfleghof bleiben, oder aber in einen Neubau an der Küferstraße umziehen? Um diese Frage geht es am 10. Februar während eines Bürgerentscheides. Dazu werden in diesen Tagen an alle rund 70 000 abstimmungsberechtigte Bürgerinnen und Bürger die Wahlbenachrichtigungen verschickt.

Im Grunde genommen funktioniert ein Bürgerentscheid – es ist der erste seiner Art in Esslingen überhaupt – wie eine Bürgermeisterwahl. Die Wahlbenachrichtigung kommt per Post ins Haus und das muss bis zum 19. Januar erledigt sein. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich beim Wahlamt erkundigen, ob er ins Wählerverzeichnis eingetragen worden ist. Auf der Wahlbenachrichtigung gibt es den Hinweis, ob das Wahllokal barrierefrei ist oder nicht. Sofern erforderlich, kann auch in einem anderen Wahllokal mit Wahlschein abgestimmt werden. Unter der Adresse www.esslingen.de/wahlen findet sich eine Liste mit allen Wahllokalen und Informationen zur Barrierefreiheit.

Jeder, der mit einem Wahlschein in einem beliebigen Esslinger Wahllokal oder per Briefwahl abstimmen möchte, muss rechtzeitig einen Antrag stellen. Hierzu gibt es diese Möglichkeiten: Die Wahlbenachrichtigung enthält auf der Rückseite den Antrag. Dieser muss ausreichend frankiert an das Wahlamt zurückgesendet werden. Die Antragstellung ist aber auch schnell und einfach online möglich. Unter www.esslingen.de findet sich ein Online-Antrag, der von heute an bis Donnerstag, 7. Februar 2019, um 11 Uhr, aktiv ist. Erforderlich ist die Eingabe der Wählernummer und Wahlbezirksnummer, die auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt sind. Der Antrag kann zudem per E-Mail unter wahlamt@esslingen.de gestellt werden. Anzugeben sind die personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum und die Meldeanschrift).

Ohne Antrag geht es nicht

Bei der Briefwahldienststelle kann man den Antrag aber auch persönlich stellen. Die Unterlagen werden dort sofort ausgegeben und wer möchte, kann mit den Briefwahlunterlagen gleich wählen. Dafür steht eine Wahlkabine zur Verfügung. Rechtlich nicht zulässig ist es, den Antrag telefonisch zu stellen. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Tag der Abstimmung, nämlich bis Sonntag, 10. Februar 2019, 18 Uhr, beim Wahlamt eingegangen sein. Das Wahlamt mit der Briefwahldienststelle befindet sich nicht wie bei anderen Wahlen üblich im Alten Rathaus, sondern im Ordnungs- und Bürgeramt in der Beblingerstraße 3, im Erdgeschoss (Zimmer 3 und 4 – barrierefrei). Bei Fragen ist das Wahlamt telefonisch erreichbar unter 07 11/35 12-33 46 oder unter 07 11/35 12-22 48. Die Briefwahldienststelle erreicht man unter der Nummer 07 11/35 12-21 88.

Ebenfalls in diesen Tagen wird an alle Esslinger Haushalte eine Informationsbroschüre zum zukünftigen Standort der Stadtbücherei verteilt. Darin sind Stellungnahmen von Oberbürgermeister Jürgen Zieger, der Initiative Bürgerbegehren Stadtbücherei und des Gemeinderates zu lesen. Diese Informationsbroschüre sowie alle wichtigen Informationen zu den Modalitäten der Wahl stehen auch auf der Homepage der Stadt Esslingen unter www.esslingen.de .

Die Briefwahldienststelle ist vom 14. Januar 2019 an zu den folgenden Zeiten geöffnet: Montag von 7.30 bis 12 Uhr, Dienstag von 7.30 bis 18 Uhr, Mittwoch von 7.30 bis 12 Uhr, Donnerstag von 7.30 bis 18 Uhr, Freitag von 7.30 bis 12 Uhr, Samstag von 10 bis 12 Uhr, Freitag, 8. Februar, von 7.30 bis 18 Uhr.

Am Abstimmungssonntag findet von 18 Uhr an im evangelischen Gemeindehaus am Blarerplatz in der Franziskanergasse 4 eine öffentliche Präsentation der eingehenden Ergebnisse aus den einzelnen Wahlbezirken statt. Alle Interessierten sind dazu eingeladen.