Die Plattform Airbnb agiert auf einem problematischen Graumarkt. Dem angespannten Wohnungsmarkt im Kreis Böblingen tut das besonders weh, schreibt Jan-Philipp Schlecht.
Was einst mit Luftmatratze und Frühstück begann, ist heute ein globales Geschäft: Airbnb. Die Online-Plattform für private und gewerbliche Übernachtungen hat sich in den vergangenen Jahren gewandelt – und mit ihr die Art, wie Menschen reisen und wohnen. Auch im Kreis Böblingen ist das Phänomen längst angekommen. Rund 220 Objekte sollen hier über Airbnb angeboten werden, darunter Wohnungen, Zimmer, Ferienunterkünfte – und zunehmend auch Angebote gewerblicher Anbieter.
Doch während sich das Angebot auf der Plattform ausdifferenziert, wächst zugleich die Diskussion darüber, wie fair dieser Markt eigentlich funktioniert. Immer wieder werden Stimmen laut, die sich über Ungleichgewichte beklagen – vor allem aus dem klassischen Beherbergungsgewerbe. Hotels und Pensionen sehen sich mit steigenden Anforderungen konfrontiert: strengere Vorgaben beim Brandschutz, neue Hygieneauflagen, Regelungen zur Barrierefreiheit.
All das verursacht Aufwand und Kosten. Klar, strenge Hygienevorschriften kommen den Gästen zugute und barrierefreie Zugänge der Allgemeinheit. Doch in der Praxis führt es zu einem Ungleichgewicht, wenn gleichzeitig ein wachsender Markt privater Ferienunterkünfte weitgehend unreguliert bleibt. Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga fordert daher einheitliche Rahmenbedingungen. Ein Argument, das nicht von der Hand zu weisen ist.
Es gehe schließlich nicht darum, privaten Gastgebern das Vermieten zu erschweren – sondern darum, einen fairen Ausgleich herzustellen. Denn wenn Ferienwohnungen dauerhaft über Online-Plattformen angeboten werden, verschwimmen die Grenzen zwischen privatem Angebot und gewerblicher Nutzung. Wer dauerhaft Gäste beherbergt, sollte den gleichen Spielregeln unterliegen – unabhängig davon, ob das über eine eigene Website oder über Airbnb geschieht.
8000 Wohnungen fehlen im Kreis
Zugleich stellt sich die Frage nach dem Einfluss auf den Wohnungsmarkt. In einem Landkreis, in dem nach offiziellen Zahlen über 8000 Wohnungen fehlen, ist jeder Wohnraum kostbar. Und tatsächlich zeigen Rückmeldungen aus der Bevölkerung, dass Wohnungen zunehmend über Airbnb angeboten werden, die eigentlich für Langzeitvermietungen infrage kämen. Die Motivation ist zwar menschlich nachvollziehbar – denn in vielen Fällen lassen sich mit kurzzeitigen Vermietungen höhere Erträge erzielen. Dennoch bleibt der Wohnraum dem angespannten Markt entzogen.
Gesetzliche Möglichkeiten, dieser Entwicklung entgegenzuwirken, gibt es durchaus. Das Zweckentfremdungsgesetz des Landes Baden-Württemberg erlaubt es Kommunen, der Umwidmung von Wohnraum entgegenzutreten. Doch in der Praxis ist die Umsetzung schwierig. Nicht alle Gemeinden nutzen die bestehenden Spielräume – und auf Kreisebene fehlt bislang ein vollständiger Überblick über das tatsächliche Angebot auf Plattformen wie Airbnb. Auch das Baurecht bietet keine passende Handhabe, solange keine konkreten Hinweise vorliegen.
Nicht Verbote, aber Steuerbarkeit
Der Vollzug hängt vielerorts vom Engagement Einzelner ab – etwa, wenn Nachbarn eine auffällige Nutzung melden. Dabei geht es nicht um Verbote, sondern um Steuerbarkeit. Airbnb ist längst ein etablierter Akteur, mit Potenzial, aber auch mit Verantwortung. Wer die Plattform nutzt, soll dies tun können. Doch genauso braucht es verlässliche Leitplanken, damit der Wettbewerb nicht einseitig zu Lasten klassischer Anbieter verläuft – und Wohnraum dort erhalten bleibt, wo er am dringendsten gebraucht wird.
Und wer eine kurzfristige Bleibe sucht, wird bei gewerblichen Anbietern von Mikroapartments fündig: In der jüngeren Vergangenheit haben zwei in Böblingen eröffnet.