Thomas Strobl legt im Landtag seine Sicht der Dinge dar. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Hat er Dienstgeheimnisse weitergegeben oder nicht? Die Auseinandersetzung um das Verhalten von Innenminister Strobl erreicht den Landtag und führt zu Vorwürfen auf allen Seiten.

So hat man den Landtag selten erlebt. Es ging um den Verdacht, Innenminister Thomas Strobl (CDU) habe Dienstgeheimnisse weitergegeben, als er ein Anwaltsschreibens an einen Journalisten unserer Zeitung übermittelte. Die Debatte trug streckenweise geradezu burleske Züge.

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Der Grünenfraktionschef Andreas Schwarz bekam ausgerechnet von der Opposition, von SPD und FDP, frenetischen Applaus. Die FDP ließ sich zu johlenden Bravo-Rufen hinreißen, als Schwarz sagte, „wir sollten die Justiz einfach ihre Arbeit machen lassen“. Der CDU-Fraktionschef Manuel Hagel verfolgte das Schauspiel erstaunt und deutete in Richtung der SPD-Fraktion mit einer Geste einen Scheibenwischer vor dem Gesicht an. Das trug ihm einen Ordnungsruf der Landtagspräsidentin ein.

Populismusvorwürfe gehen hin und her

Keine Seite sparte mit deutlichen Worten. Schwarz nannte die Ausführungen von Julia Goll (FDP) „unterirdisch, konfus und wirr“. Ins aufgeregte Plenum rief er: „Das ist doch Populismus, was Sie hier betreiben.“ Der FDP gehe es darum, „den Innenminister zu beschädigen“. Julia Goll wolle „die Koalition in Bedrängnis bringen“.

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CDU-Fraktionschef Manuel Hagel fielen mit Blick auf die Opposition die Begriffe „plump, laut und dumpf“ im Zusammenhang mit der Debatte ein. Der SPD, mutmaßt er, „geht es nur um Machtpolitik“, sie wolle „durch Strafrecht Politik machen“.

Andreas Stoch, der Vorsitzende der SPD-Fraktion, machte bei Schwarz „viel künstliche Empörung“ aus, Hagel unterstellte er, „Nebelkerzen“ zu werfen.

FDP: Strobl ist Belastung für das Land

Der Stil war das eine. Inhaltlich erbrachte die Debatte den erwarteten Austausch der bekannten Positionen. Beantragt hatte die Debatte die FDP. Das Thema war „Verdacht der Veröffentlichung von Dienstgeheimnissen – wer kann dem Dienstherrn Strobl noch trauen?“. Dahinter setzte Julia Goll für die FDP gleich mehrere Fragezeichen. Dem Innenminister gehe das Problembewusstsein ab, Wiederholung müsse befürchtet werden. Strobls Anspruch an maximale Transparenz sieht sie in „maximaler Intransparenz“ aufgelöst. Der Innenminister behindere den Rechtsstaat. Goll kam zu dem Schluss: „Der Vertrauensverlust in den Innenminister wird wohl nicht mehr zu heilen sein“. Sie sieht Strobl als eine „Belastung für das Land“. Ministerpräsident Winfried Kretschmann forderte sie auf: „Bringen Sie Herrn Strobl zur Vernunft“.

Bernd Gögel, der AfD-Fraktionschef, forderte Kretschmann auf, Strobl zu entlassen, „ehe die Krise ihn selbst erreicht“. Kein Beamter könne Strobl mehr trauen.

SPD sieht Rechtsbruch

Für Andreas Stoch steht fest, durch die Weitergabe des Anwaltsschreibens habe Strobl Recht gebrochen. Das jedoch scheine er „nicht verstanden zu haben“. Stoch verlangte erneut von Strobl, die Staatsanwaltschaft zu ermächtigen, wegen Geheimnisverrats zu ermitteln. Wenn nicht, sollte Kretschmann ihn dazu anweisen. Stoch zweifelt, ob der Ministerpräsident die Schwere der Rechtsverstöße seines Stellvertreters verstanden habe. Er argwöhnte, dem Ministerpräsidenten sei „der Fortbestand der Koalition wichtiger als der Rechtsstaat“.

Hämische Zwischenrufe

Die Hauptperson, Innenminister Thomas Strobl, gab sich betont sachlich, ohne sich zu den Vorwürfen im Detail zu äußern. Noch während er ans Rednerpult trat, musste er jedoch den Zuruf von FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke hinnehmen: „Sie haben das Recht zu schweigen“.

Demonstrativ ruhig verwies der Innenminister auf seine Fürsorgepflicht für die Polizeibeamtin, die mutmaßlich Opfer einer sexuellen Belästigung durch einen hohen Polizisten geworden war; auf die Unschuldsvermutung, die für den Beschuldigten gelte und auf seine eigene Maxime, „maximale Aufklärung und maximale Transparenz“. In der Sache habe „von Anfang an“ der Vorwurf mitgeschwungen, weil es sich bei dem Beschuldigten um einen hohen Beamten handle, könnte gemauschelt werden. Dann sei das Schreiben des Anwalts des Polizisten gekommen, mit dem Vorschlag des Anwalts, „das auf dem kurzen Dienstweg zu regeln“.

Strobl verteidigt Vorgehen im speziellen Fall

Das Schreiben hat Strobl an einen Journalisten unserer Zeitung weitergegeben. Die Opposition wertet das als Rechtsbruch. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts verbotener Mitteilungen aus Gerichtsverhandlungen und der Anstiftung dazu. Strobl betonte im Landtag: „In diesen speziellen Fall war es richtig, das Angebot ins Licht der Öffentlichkeit zu stellen.“

Nach einigen juristischen Darlegungen, die die Juristin Julia Goll als „Wortklauberei“ bezeichnete, kam Strobl zu dem Schluss, Verrat könne nur vorliegen, wenn es ein Dienstgeheimnis gäbe. Den Vorwurf der Strafvereitelung nannte er „unseriös, populistisch, haltlos, ja er ist bösartig“.