In Corona-Zeiten können zum Teil hohe Bußgelder auf einen zukommen. Foto: Achim Zweygarth

Sechs junge Leute wollen nach wochenlanger Kontaktbeschränkung Anfang Mai mal wieder zusammen ein Bier trinken. Wegen Verstoßes gegen die Corona-Verordnung sollen sie nun 790 Euro Bußgeld bezahlen – pro Person. Die Jugendlichen sind damit nicht einverstanden und haben Einspruch eingelegt.

Stuttgart - Ein lauer Frühsommerabend am 3. Mai: Fünf junge Leute um die 20, allesamt Studenten oder Azubis, treffen sich nach Wochen der häuslichen Isolation und der Kontaktbeschränkungen in einem Schrebergarten im Stuttgarter Stadtteil Rotenberg auf ein Bier. Ein Sechster gesellt sich kurzzeitig dazu – die Gruppe ist damit größer als in Corona-Zeiten erlaubt. Da tauchen aus dem Dunkeln plötzlich zwei Beamte des Städtischen Vollzugsdienstes auf, kontrollieren die Personalausweise und kündigen ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Corona-Verordnung an. 14 Tage später flattert der Bußgeldbescheid ins Haus: 790 Euro pro Kopf sollen die jungen Leute berappen. Ist das verhältnismäßig?