Geschirrhütten, die nach 1992 erbaut wurden, werden als Schwarzbauten eingestuft und müssen laut dem Landschaftsschutzgesetz abgerissen werden. Foto: Kerstin Dannath

Die Petition der Wendlinger Streuobstwiesenbesitzer, die ihre laut dem Landratsamt illegal errichteten Geschirrhütten abbauen sollen, findet von offizieller Seite Gehör. Bis zu einer Entscheidung ziehen wohl noch ein paar Monate ins Land.

Im Herbst 2021 stürmten einige Dutzend erzürnte Streuobstwiesenbesitzer in die Oktober-Sitzung des Wendlinger Gemeinderats. Der Hintergrund: Sie hatten im August desselben Jahres Post von der beim Landratsamt ansässigen Unteren Naturschutzbehörde erhalten mit der Anweisung, alle illegalen Bauten, darunter auch ihre Geschirrhütten, die sich auf ihren „Stückle“ im Landschaftsschutzgebiet befinden und die nach 1992 errichtet wurden, abzubauen.