Wer beim Surfen im Internet den falschen Banner antippt, kann eine böse Überraschung erleben. Foto: imago//Eugenio Marongiu

Abofallen im Internet sind ein Ärgernis für Nutzer. Nicht nur kleine Anbieter gehen so auf Kundenfang. Wie Verbraucher sich wehren können.

Franziska K. wollte einen Flug nach Atlanta buchen, für sich und ihre Familie. Im Juni gab sie die Daten auf dem Online-Reisebuchungsportal Opodo ein, bezahlte alles mit ihrer Kreditkarte. Ende Juli folgte dann die böse Überraschung: „Uns wurde eine Opodo-Prime-Mitgliedsgebühr von 74,99 Euro abgebucht, obwohl wir aktiv keine Mitgliedschaft abgeschlossen haben.“

Das ist kein Einzelfall, wie eine Internetrecherche zeigt: In verschiedenen Foren beschweren sich die Nutzer reihenweise über die Abzocke des Portals. Der Trick: Der Abschluss der Opodo-Prime-Mitgliedschaft ist in den Buchungsvorgang integriert, versteckt zwischen verschiedenen Zusatzleistungen wie etwa einer Reiseversicherung oder dem automatischen Check-in. Folglich klicken viele Kunden den Punkt „ermäßigter Prime-Tarif“ unbedacht an. Dabei übersehen sie, dass darunter in kleinerer Schrift steht: „Testen Sie 30 Tage lang kostenlos. Nur 74,99 € / Jahr danach.“

Vorsicht vor dem Kleingedruckten

Abofallen sind ein weitverbreitetes Ärgernis im Internet. Der Fall Opodo zeigt, dass längst nicht nur unbekannte, windige Portale die Verbraucher manipulieren und sie zum Abschluss ungewollter Abonnements verleiten. Selbst der Versandhändler Amazon ist sich nicht zu schade dafür, Kunden zum unbedachten Abschluss eines Prime-Abonnements zu verleiten, indem er ihnen mit einem großen, farbig hinterlegten Button einen kostenlosen Versand verspricht – und darauf spekuliert, dass die Kunden nicht daran denken, ihr Prime-Abo vor Ende der kostenlosen Testphase wieder zu kündigen.

Egal ob es sich um ein großes, bekanntes Online-Portal oder einen windigen Anbieter handelt: Der Weg in die Abofalle führt stets über das Kleingedruckte der Webseite, versteckt zwischen großen, bunten Flächen und Buttons, die für Ablenkung sorgen.

Unternehmen zeigen sich uneinsichtig

Wenn man darauf hereingefallen ist und versehentlich ein Abo abgeschlossen hat, ist es wichtig, sich nicht einschüchtern zu lassen. „Manche Unternehmen behaupten frech, man habe zugestimmt“, sagt Peter Hense, Rechtsanwalt für IT- und Datenschutzrecht in der Kanzlei Spirit Legal in Leipzig. Andere würden versuchen, den Kunden weiszumachen, dass kein Widerruf möglich sei. Dabei sind bei Internetkäufen 14 Tage Widerrufsrecht die Regel.

Um Kunden zu einem bestimmten Verhalten zu bewegen, nutzen Anbieter von Webseiten verschiedene Tricks, beispielsweise Cookie-Banner. Weitere beliebte Maschen: Kurz vor dem Bezahlvorgang taucht plötzlich ein Artikel im Warenkorb auf, den der Käufer gar nicht hineingelegt hat. Oder bestimmte Optionen sind schon vorausgewählt. „Manchmal wird der Eindruck von Dringlichkeit erweckt“, sagt Frank Kargl, Professor für Verteilte Systeme an der Universität Ulm – etwa indem ein Countdown abläuft oder darauf hingewiesen wird, dass „nur noch ein Zimmer“ verfügbar sei.

Drittanbietersperre schützt bei Smartphone-Nutzung

Das Problem dabei ist, dass viele dieser Praktiken legal sind. Um nicht auf die Tricks der Anbieter hereinzufallen, müssen Verbraucher daher vor allem aufmerksam sein, nicht vorschnell auf Buttons klicken, Formulierungen genau überprüfen und vor dem Kauf eines Produkts noch einmal den Warenkorb und die Endsumme überprüfen.

Auch wer viel mit dem Smartphone im Internet unterwegs ist, kann versehentlich ein kostenpflichtiges Abo abschließen, das dann über die Handyrechnung abgerechnet wird. Hier lauert die Falle oftmals in Werbebannern. Beim Versuch, das Banner wegzuwischen oder wegzuklicken, ist schnell unbemerkt ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen. Unmittelbar nach dem Klick sammeln die Anbieter Daten des Nutzers, um die Zahlungsaufforderung an den Handyprovider weiterzuleiten. Auf der Rechnung erscheint dann ein sogenannter Drittanbieter.

„Drittanbieter sind Unternehmen, die online eigene Dienstleistungen anbieten und diese dann über die Handyrechnung des Kunden abrechnen“, erklärt Nicole Nebelung, Digitalexpertin bei der Ergo-Versicherungsgruppe. Unter diesen gibt es seriöse, aber auch weniger seriöse Dienstleister. Bei den Dienstleistungen kann es sich um per Handy bezahlte Parkgebühren oder um die Bezahlung einer kostenpflichtigen App handeln. „Aber auch um Abos für Klingeltöne, Hintergrundbilder, Spiele oder diverse andere Dienste, von denen Nutzer überhaupt nichts wissen, da sie diese nie bewusst bestellt haben“, so Nebelung.

Schutz vor derartigen Abofallen bietet eine sogenannte Drittanbietersperre, die Mobilfunkanbieter auf Wunsch für ihre Kunden einrichten müssen. Dann ist es zwar auch seriösen Anbietern nicht mehr möglich, die Kosten über die Mobilfunkrechnung abzurechnen. Doch meist bieten diese auch alternative Zahlungsmethoden wie Kreditkarte oder Paypal an.