Das Glenfinnan-Viadukt in den schottischen Highlands: Verkehrsminister Winfried Hermann postete das Bild, die FDP reagierte mit einer Anfrage. Foto: imago//Jürgen Wiesler

Die Verwaltung des Landtags von Baden-Württemberg wittert in einer FDP-Anfrage „Scherzfragen“ und streicht die kurzerhand aus dem Papier.

Landesverkehrsminister Winfried Hermann bleibt es erspart, sich zu einer verunglückten Wortmeldung auf der Internetplattform Instagram auch noch offiziell äußern zu müssen. Die FDP im Landtag hatte den Grünen auf die Schippe genommen, weil der den Post zur sogenannten Panoramabahn, dem Stuttgarter Abschnitt der Gäubahn, mit dem Bild des Glenfinnan-Viadukts in den schottischen Highlands verzierte.

Frage nach Gleis 9 ¾ nicht zulässig

Auf dem Bild rollte eine Dampflok über das Bauwerk, das als Drehort für einige Harry-Potter-Filme bekannt ist. Aufgrund dieses Zusammenhangs stellten die Liberalen im Landtag Fragen wie etwa: „Plant Minister Hermann für seinen imaginären Ergänzungsbahnhof in Stuttgart ein zusätzliches Gleis 9 ¾?“ Von diesem Gleis fahren die Figuren in den Harry-Potter-Filmen in die Zauberschule Hogwarts.

Die Landtagsverwaltung ist daraufhin eingeschritten. Drei der zehn Fragen seien „für nicht zulässig erachtet“ worden, erklärt Landtagspressesprecher Willi Reiners. „Es handelte sich um Scherzfragen. Scherzfragen sind unzulässig.“ Die Landtagsverwaltung prüfe im Auftrag der Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) „die Zulässigkeit von parlamentarischen Initiativen“, erklärt Reiners.

Sorge ums Fragerecht

Bei dieser Prüfung ist die FDP-Anfrage, die vor allem vom verkehrspolitischen Sprecher der Liberalen, Christian Jung, betrieben wurde, durchgefallen. „Scherzfragen sind nicht zulässig, da diese den Zweck des Fragerechts als parlamentarisches Kontrollinstrument verfehlen und das Fragerecht als solches entwerten“, sagt Reiners. Dass die Verwaltung in Anfragen eingreife, komme immer mal wieder vor, nämlich dann, wenn „die Regelungen der Geschäftsordnung bei parlamentarischen Initiativen nicht eingehalten werden“, so Reiners. Betroffene Parlamentarier können dann bei der Verwaltung die Hintergründe, die zur Streichung geführt haben, erfragen. Im Streitfall kann auch das direkte Gespräch mit der Landtagspräsidentin gesucht werden. Führt das zu keiner Einigung, steht auch der Klageweg offen.

Übrige Fragen muss Hermann beantworten

Dazu wird es im Fall der FDP-Anfrage nicht kommen. Mitarbeiter eines Fragestellers hätten signalisiert, dass auf die beanstandeten Fragestellungen verzichtet werde. Das Verkehrsministerium wird sich gleichwohl mit dem FDP-Begehr befassen müssen. Denn jene Fragen, die die Hintergründe der Online-Aktivitäten des Ministers und seines Hauses erhellen sollen, haben der Prüfung der Landtagsverwaltung standgehalten.