Bei dem Prüfungsmarathon vom 4. Mai bis zum 20. Mai beziehungsweise 21. Mai (berufliche Gymnasien) steht der Infektionsschutz an erster Stelle. Foto: dpa/Robert Michael

Schulschließungen, Wechselbetrieb, Quarantänemaßnahmen und Corona-Tests: Die diesjährigen Abiturklassen lernen schon seit Monaten unter erschwerten Bedingungen. Für die Prüfungen gelten wegen den Pandemie strenge Corona-Vorschriften.

Stuttgart - Zu beneiden sind die rund 46 300 Schüler der Abschlussklassen in Baden-Württemberg nicht, denn auch das Abi 2021 steht im Zeichen des Coronavirus. Bei dem Prüfungsmarathon vom 4. Mai bis zum 20. Mai beziehungsweise 21. Mai (berufliche Gymnasien) steht der Infektionsschutz an erster Stelle. Es gilt Maskenpflicht und räumliche Trennung von getesteten und nicht getesteten Schülern.

Unter welchen Umständen machen die Schüler Abitur?

Das Tragen einer medizinischen Maske ist während der Prüfungen Pflicht. Zum Essen und Trinken darf die Maske runter - dadurch entstehen nach Auskunft des Kultusministeriums „Maskenpausen“. Zudem sollen aber auch „Tragepausen“ im Freien oder in dafür vorgesehenen Räumen ermöglicht werden. Wer sich zweimal in der Woche testen lässt, darf in die Gruppe der Getesteten - „unabhängig davon, an welchen Wochentagen der jeweiligen Prüfungswoche die Prüfungen stattfinden“. Die Schulen sollten dafür ausgestattete Räume und Aufsichtspersonal organisieren. Zudem gilt in allen Prüfungsräumen ein Mindestabstand von 1,5 Metern.

„Das ist sportlich“, sagt dazu der Chef des Landeselternbeirats, Michael Mittelstaedt. Spätestens seit dem Ende des Sommers hätten alle gewusst, dass Corona bleiben werde. „Da hätte man sich bessere Sonderlösungen überlegen müssen“. Mittelstaedt verwies dabei auf die Vorschläge von Christian Kähler vom Institut für Strömungsmechanik und Aerodynamik der Universität der Bundeswehr München. „Trennwände und Filter in den Klassenräumen hätten das Risiko minimiert“. Doch das Ministerium habe darauf verzichtet und auf die Schulträger verwiesen.

Was passiert bei einem positiven Schnelltest?

Wer positiv getestet wird, darf an den Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie an schriftlichen Leistungstests nicht teilnehmen. Für diesen Fall gibt es einen Ersatztermin. Dies gilt allerdings nicht, wenn das zunächst positive Testergebnis eines Schnelltests durch einen negativen PCR-Test widerlegt wird - die Proben entnimmt medizinisches Personal, ausgewertet werden die Tests durch Labore. Anerkannt wird auch der sogenannte „Bürgertest“. Dabei handelt es sich um PoC-Antigen-Tests, die alle Bürger auf Kosten des Bundes in Anspruch nehmen können.

„Die Schüler sind einer großen psychischen Belastung ausgesetzt, nicht nur wegen des Lernstoffs. Die ganze Teststrategie ist Krampf“, sagt Mittelstaedt. Ihm leuchte nicht ein, wie das funktionieren soll. Die Ergebnisse der PCR-Tests dauerten viel zu lange. Das Kultusministerium hatte wegen der für die Schüler belastenden Situation allerdings empfohlen, die Tests nicht unmittelbar vor der Prüfung zu machen.

An welchen Stellschrauben wurde gedreht, um das Abitur zu ermöglichen?

Man reduzierte die Bildungsinhalte in allen Fächern auf das sogenannte Kerncurriculum - dafür sind 75 Prozent der Unterrichtszeit ausgelegt - um den Schülern die nötige Zeit fürs Wiederholen und Vertiefen zu geben. Die Abschlussprüfungen werden zudem um zwei bis drei Wochen nach hinten verschoben, damit die Schüler mehr Zeit für Wiederholung haben. Vor den Prüfungen hatten die Prüfungsklassen Präsenzunterricht. Zum Abitur konnten die Schüler zwischen einem Haupt- und einem Nachtermin wählen. Zudem wurden die schriftlichen Prüfungen um 30 Minuten verlängert. Zusätzlich haben die Lehrer in der schriftlichen Prüfung weitere Aufgaben zur Vorauswahl. So können sie jeweils diejenigen Aufgaben für die Schüler auswählen, die am besten zum erteilten Unterricht passen.

Wie sieht es mit den Noten aus?

Wie sieht es mit den Noten aus?

Die Lehrer sollten bei der Bewertung die besonderen Umstände berücksichtigen, erklärt das Kultusministerium. „Wie schon im Jahr 2020 sind die Lehrkräfte aufgefordert, bei der Korrektur der Abschlussprüfungen auch in diesem Jahr die mit Corona einhergehende Sondersituation pädagogisch angemessen zu bedenken.“