Ab dem 3. Juli 2021 ist in der gesamten EU die Herstellung von Einwegbesteck und -geschirr aus Plastik verboten (Symbolbild). Foto: dpa/Alexander Heinl

Ab diesem Samstag sollen sämtliche Einwegplastikprodukte aus dem Handel verschwinden – in Deutschland und allen anderen EU-Mitgliedstaaten. Welche Produkte sind von dem Verbot betroffen? Und warum findet man vielleicht doch noch welche in den Regalen?

Berlin - In Deutschland und allen anderen EU-Mitgliedstaaten sollen ab diesem Samstag sämtliche Einwegplastikprodukte aus dem Handel verschwinden. Das sieht eine EU-Richtlinie zum Verbot von Plastikgeschirr aus dem Jahr 2019 vor.

Das Verbot, das zum Stichtag 3. Juli 2021 in Kraft tritt, betrifft Wegwerfprodukte wie Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik. Auch To-Go-Behälter sowie Getränkebecher aus Styropor dürfen nicht mehr neu auf den Markt kommen. Händler sind von nun an verpflichtet, auf wiederverwendbare Alternativen aus Glas oder Metall zurückzugreifen.

Lagerbestände werden weiterhin verkauft

Einwegprodukte, die noch als Lagerbestände vorhanden sind, dürfen aber weiterhin verkauft werden. Der Handelsverband Deutschland geht davon aus, dass es sich „noch um größere Mengen handelt“, die der Handel abverkaufen müsste. Genauere Zahlen liegen dem Verband nach eigenen Angaben nicht vor.

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Verboten werden zudem Wegwerfteller, -becher oder -besteck aus biobasierten oder biologisch abbaubaren Kunststoffen. Das Gleiche gilt für Einweggeschirr aus Pappe, das nur zu einem geringen Teil aus Kunststoff besteht oder mit Kunststoff überzogen ist.

Die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie zum Verbot von Plastikgeschirr ist Aufgabe der einzelnen Mitgliedstaaten. Verlässlichere Daten zum Stand der Umsetzung gibt es nach Angaben einer Sprecherin des Europäischen Parlaments erst nach dem Stichtag am 3. Juli.

Bundesumweltministerin begrüßt Verbot

In Deutschland tritt neben dem Verbot der oben genannten Artikel auch eine spezielle Kennzeichnung von Wegwerfprodukten in Kraft, für die es noch keine alternativen Angebote gibt. Dazu gehören Hygieneprodukte, To-Go-Becher aus und mit Plastik sowie Zigaretten mit kunststoffhaltigen Filtern. Die Markierung soll Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Umweltschäden durch Plastik warnen und über die richtige Entsorgung informieren.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) begrüßte die Neuerungen. „Dieses Verbot wird schon bald zu besseren, innovativen und umweltfreundlichen Produkten und Lösungen führen“, erklärte die Ministerin.