Ein Esslinger ist wegen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verurteilt worden. Foto: dpa - dpa

Ein Esslinger Waffenhändler wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, weil er gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen hat.

Esslingen Es war ein aufsehenerregendes Gerichtsverfahren: Ein Esslinger hat in einem Waffenbunker über Jahre hinweg Kriegswaffen gelagert und von dort aus verkauft. Aus Angst, die Waffen zu verlieren, hat der 55-jährige Waffenhändler im Jahr 2011 die mehr als 300 Kalaschnikows mit einem Esslinger Speditionsunternehmen in die Schweiz gefahren, wo sie sich bis heute befinden. Er musste sich nun vor der 5. Großen Strafkammer am Landgericht Stuttgart wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verantworten. Unter anderem wegen dem Besitz, der Beförderung und Ausfuhr der Maschinengewehre wurde er zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Während des Prozesses ging es um die Frage, ob es sich bei dem Waffenmodell des Typs BWT-47 um eine Kriegswaffe handelt oder nicht. Der Beschuldigte war der Meinung, dass dies nicht der Fall sei. Die Waffen, die in seinem Besitz sind, seien so umgebaut worden, dass sie keine Vollautomaten seien, sondern Halbautomaten – und damit keine Kriegswaffen. Der Vorsitzende Richter war anderer Meinung: „Auch wenn die Waffen nicht ratatat machen, sind es dennoch Kriegswaffen.“ Halbautomatische Waffen geben im Gegensatz zu Vollautomaten bei einmaligem Betätigen des Abzugs nur einen Schuss ab.

Waffen lassen sich leicht umbauen

Laut Meinung des Gerichts verlieren die Waffen ihre vernichtende Wirkung dadurch nicht. „Sie können mit geringem Aufwand wieder in ihre ursprüngliche Funktion umgebaut werden“, sagte der Richter. Während des Prozesses habe ein Sachverständiger des Landeskriminalamts den einfachen Umbau demonstriert. „Die Anleitungen kann jeder auf Youtube oder Google finden“, so der Richter. Aus diesem Grund sei es wichtig, auch die halbautomatische Version der Kalaschnikow als Kriegswaffe einzustufen. Dies drückte sich auch in der Urteilsverkündung aus. Zusätzlich zur Bewährungsstrafe werden die Maschinengewehre eingezogen und vernichtet.

Doch wie ist der 55-jährige Esslinger in den Besitz der Waffen gekommen? Ein ermittelnder Beamter des Zollfahndungsamts wurde vor Gericht geladen, um deren Beschaffung zu rekonstruieren. „Der Beschuldigte ist im Jahr 2005 in den Iran gereist, um dort die Waffen zu kaufen“, sagte er. Die Maschinengewehre seien noch vor Ort umgebaut worden, sodass sie keine Vollautomaten mehr waren, sondern Halbautomaten.

Wie an den vorigen Prozesstagen wurde das Verfahren von vielen Zwischenfragen des Angeklagten begleitet. Unter anderem wollte er wissen, ob der ermittelnde Beamten wisse, was ein Sturmgewehr sei. Die detaillierten Nachfragen endeten mit einem Hinweis des Vorsitzenden Richters: „Sie versuchen abzulenken.“ In einem 90-minütigen Schlusswort nutzte der Beschuldigte schließlich die Gelegenheit, seine Ansicht wiederzugeben. Unter anderem versuchte er, seinen vergeblichen Versuch, nach dem Gesetz zu handeln, zu rekonstruieren.

SEK hat Wohnung gestürmt

„Ich beschäftige mich seit 30 Jahren mit Waffen. Das ist mein Leben“, sagte er. Er habe zwei seiner BWT-47 Gewehre eingeschickt, um sie vom Bundeskriminalamt beurteilen zu lassen und damit sicherzugehen, dass es keine Kriegswaffen sind. Das Ergebnis waren jedoch viele Hausdurchsuchungen in seiner Wohnung. In einem Fall sprengte das Spezialeinsatzkommando (SEK) seine Wohnungstür. „Meine Mutter war an dem Tag zu Hause und bekam vor Schreck einen Herzinfarkt. Sie hatte danach drei Monate Albträume und ist anschließend gestorben.“

Am Ende blieben seine Erklärungsversuche erfolglos. Trotz mehrmaliger Vorstrafen – unter anderem wegen Verstößen gegen das Waffengesetz – wurde die zweijährige Haftstrafe auf Bewährung ausgesetzt. Der Richter fand bei der Urteilsverkündung deutliche Worte für den Sinn von Kriegswaffen: „Sie sollen mit möglichst geringem Aufwand möglichst viele Menschen töten.“ Gerade vor diesem Hintergrund sei ein Schuldspruch in diesem Fall besonders wichtig gewesen.