Der Masseur kam mit einer Bewährungsstrafe davon. Foto: Roberto Bulgrin - Roberto Bulgrin

Ein 35-jähriger Masseur musste sich vor dem Esslinger Amtsgericht verantworten. Er soll bei einer Schaummassage seine Kundin im Intimbereich und zwischen den Pobacken berührt haben.

Wernau/EsslingenNicht zu einem Geständnis bereit war am Donnerstagnachmittag der 35-jährige Angeklagte vor dem Esslinger Amtsgericht. Dem Masseur wurde sexuelle Nötigung zur Last gelegt. Bei einer Hamam-Behandlung, einer orientalischen Ganzkörper-Schaummassage, soll er am 5. November 2018 an seinem Arbeitsplatz in einer Sauna- und Wellnesseinrichtung in Wernau eine 50-jährige Stammkundin mehrfach unsittlich berührt haben.

Er könne sich zwar daran erinnern, dass sein Chef ihn wegen einer Beschwerde zur Rede gestellt habe, aber dass er die Kundin zweimal im Schambereich und einmal zwischen den Pobacken berührt haben soll, stritt er ab. „Ich weiß doch, dass man eine Frau nicht einfach so anfassen darf“, sagte er. Er habe zudem nie Beschwerden über seine Arbeit gehört. „Ich hatte viele Stammkunden, auch Frauen, die extra zu mir gekommen sind.“

Das Opfer schilderte überwiegend teilnahmslos, dass sie bereits seit zehn Jahren Stammkundin in der Einrichtung gewesen sei, als der Vorfall passierte. „Bis dahin war ich immer mit einer Freundin zusammen hingegangen“, sagte die 50-Jährige. Dieses Mal sei sie alleine dagewesen. Ein weiterer Unterschied: Bis dahin sei sie meistens vom Betreiber der Einrichtung selbst massiert worden. Der sei aber an dem Tag nicht im Haus gewesen, woraufhin der Angeklagte eingesprungen sei. Die Geschädigte gab ehrlich an, sie könne sich nicht zweifelsfrei sicher sein, dass der Angeklagte an dem Tag ihr Masseur gewesen sei. „Ich habe die Augen die meiste Zeit geschlossen gehalten, weil ich ihm nicht in die Augen gucken konnte“, so die 50-Jährige. Dass er es aber doch gewesen sein muss, bestätigte im Laufe der Verhandlung der Leiter der Sauna- und Wellnesseinrichtung. Auf dem Dienstplan habe an diesem Montag nur der Name des Angeklagten in Beziehung mit der Behandlung des Opfers gestanden.

Die Geschädigte habe bei der ersten Berührung noch angenommen, dass es ein Versehen war. Als der Masseur jedoch ihre Pobacken gespreizt und sie am Anus berührt habe, habe sie ausgedrückt, dass ihr das zuwider war. „Halt, das nicht“, sagte sie laut Polizeiprotokoll. Der Angeklagte habe daraufhin gelacht und erwidert, dass „einige Frauen das wollen“. Das Opfer habe zunächst den Fehler bei sich selbst gesucht. „Aber die Schuld liegt bei Ihnen“, fand die Richterin deutliche Worte. Über einen befreundeten Polizisten zeigte die Geschädigte den Vorfall einige Tage später an. Auch dem Arbeitgeber und dem Träger der Einrichtung hatte sie bis dahin schon davon berichtet. Der Masseur wurde daraufhin entlassen. Trotzdem schilderte das Opfer, dass sie sich seit dem Vorfall nicht mehr in die Sauna oder zur Massage getraut habe.

Der Verteidiger des Angeklagten hatte zunächst versucht, den bei der Massage benutzten Schaum als Grund zu benutzen, warum die Hand des Angeklagten ausgerutscht sei. Schließlich sei der ganze Körper damit bedeckt. Das ließen ihm weder der Vertreter der Staatsanwaltschaft noch die Richterin durchgehen. Der Angeklagte habe gezielt eine Stelle berührt, „die man auch mit viel Schaum noch sieht“, sagte der Staatsanwalt. Die Richterin nannte die Schaumgeschichte „absurd“. Der Verteidiger forderte schließlich sieben Monate auf Bewährung. Damit sei sein Mandant genug gestraft, „wenn er es denn gewesen sein sollte“.

Am Ende hielt sich die Richterin fast vollumfänglich an die Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte wurde zu einer Haftstrafe von neun Monaten verurteilt, die allerdings auf Bewährung ausgesetzt wird. Wenn der Angeklagte sich innerhalb von drei Jahren nichts zuschulden kommen lässt und seine Auflagen erfüllt, kann die Strafe erlassen werden. Der 35-Jährige muss nicht nur die Kosten des Verfahrens tragen, er muss auch 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Zudem hat er sich regelmäßig mit einem Bewährungshelfer zu treffen. „Diese Verdrängung gefällt mir nicht. Ich hoffe, dass Ihnen noch ein anderer Kopf wächst“, hatte zum Beispiel der Vertreter der Staatsanwaltschaft ermahnt. Und auch die Richterin sagte: „Es wäre hilfreich gewesen, wenn Sie Licht ins Dunkel gebracht hätten, warum Sie so gehandelt haben.“ Mit einem Bewährungshelfer sei es für den Angeklagten jetzt möglich, die Tat aufzuarbeiten und herauszufinden, „was da mit Ihnen los war“.