Von Andreas HerholzErst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, jetzt das Bundesverfassungsgericht. Von höchst‑ richterlicher Stelle ist dem Gesetzgeber jetzt wiederholt aufgegeben worden, das nicht mehr zeitgemäße deutsche Sorgerecht zu reformieren. Die bisherige Regelung verstößt gegen das Grundgesetz. Die Korrektur ist lange überfällig. Einmal mehr bedarf es erst der Klarstellung der Justiz, damit sich die Politik bewegt und eklatante eigene Versäumnisse in der Gesetzgebung korrigiert. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht, heißt es in der