Von Rasmus Buchsteiner

Und noch zwei Renten-Gesetze! Bei beiden lohnt es sich besonders, das Kleingedruckte zu lesen. Die Renteneinheit soll kommen, aber deutlich später als angekündigt. Kranke, die nicht mehr oder nicht mehr voll arbeiten können, können sich über mehr Geld freuen - aber nicht alle, sondern nur diejenigen, die nach Januar 2018 erstmals Erwerbsminderungsrente beziehen.

Einmal mehr mobilisiert die Große Koalition bei der Rente Milliarden-Beträge, macht Zusagen, die in den nächsten Jahren zu einer erheblichen Belastung für Rentenkasse und Bundeshaushalt werden. Gut investiert ist das Geld vor allem bei der Erwerbsminderungsrente. Krank zu werden und seinen Beruf nicht mehr ausüben zu können, ist heutzutage der Grund Nr. 1 für Altersarmut. Fast jeder fünfte Neu-Rentner geht wegen gesundheitlicher Probleme in den Ruhestand. So sinnvoll es ist, hier für Verbesserungen zu sorgen, so ambivalent sind die Folgen des Gesetzes zur Renteneinheit. Die großen Gewinner der Reform sind diejenigen im Osten, die bereits in Ruhestand sind. Ihre Bezüge steigen in den nächsten Jahren stärker. Jüngere im Osten sind die klaren Verlierer der Reform. Sie müssen auf die Höherwertung der Löhne in den neuen Ländern künftig verzichten - wenn auch mit einer gewissen Übergangszeit. Dennoch ist klar: An der künstlichen Aufwertung der Ost-Einkommen festzuhalten, würde fast 30 Jahre nach der Wiedervereinigung in den alten Ländern zu Recht als Benachteiligung empfunden. Deshalb war es höchste Zeit, die Weichen für ein einheitliches Rentenrecht zu stellen.