Kinderpornografie-Plattform: Ermittler dürfen in Zukunft künstlich erzeugte, täuschend echte Bilder einsetzen, um besser Zugang zu der abgeschotteten Szene im Netz zu bekommen. Foto: Arne Dedert/dpa/Archiv Foto: DPA - Arne Dedert/dpa/Archiv

In Internetforen kursieren grausame Videos missbrauchter Kinder. Bisher hatte die Polizei kaum Chancen, an die Täter heranzukommen. Das hat sich jetzt aber durch eine Reform geändert. Die deutschen Richter applaudieren.

Berlin (dpa) - Der Deutsche Richterbund (DRB) hat die vom Bundestag beschlossenen neuen Befugnisse zur Strafverfolgung von Kinderpornografie im Internet begrüßt.

Diese seien sinnvoll, um Fälle in der Anonymität des Internets besser aufklären zu können, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Samstag). «Bisher gelingt es Ermittlern vielfach nicht, in geschlossene Benutzerforen im Netz vorzudringen, weil sie für einen Zutritt selbst kinderpornografische Bilder hochladen müssten.»

Der Bundestag hatte am Freitag verschärfte Regeln unter anderem gegen sogenanntes Cybergrooming beschlossen. Dabei geht es um Täter, die zum Beispiel über das Internet Kinder mit dem Ziel anschreiben, sie sexuell zu missbrauchen.

Es sei richtig, dass Ermittler in Zukunft künstlich erzeugte, täuschend echte Bilder einsetzen dürften, um besser Zugang zu der abgeschotteten Szene im Netz zu bekommen, sagte Rebehn. Zugleich warnte er vor einer rechtsstaatlichen Grauzone: «Klar ist aber auch, dass das nur das letzte Mittel sein darf und ein Richter der Maßnahme jeweils zustimmen muss. Denn der Staat wagt sich hier rechtlich in einen Grenzbereich vor.»