(if) - Wer unter Drogeneinfluss oder mit 0,5 bis 1,09 Promille Alkohol im Blut Auto fährt muss bei einem Erstverstoß 250 Euro zahlen und erhält vier Punkte im Verkehrszentralregister Flensburg sowie einen Monat Fahrverbot. Bei einem Eintrag wegen einer Alkohol- oder Drogenfahrt im Verkehrszentralregister droht ein Bußgeld von 500 Euro und vier Punkte sowie drei Monate Fahrverbot. Bei mehreren Einträgen droht ein Bußgeld von 750 Euro und vier Punkte sowie drei Monate Fahrverbot. Bei mehr als 1,1 Promille ist eine Geldstrafe fällig oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, wenn der Straftatbestand „Trunkenheit im Verkehr“ erfüllt