Wozu baut jemand einen Wintergarten an sein Eigenheim? Nicht, weil er darin sitzen will. Sondern um sein Zitrusbäumchen und den Oleander zu überwintern, und weil das Geld auf dem Sparbüchle sowieso nix bringt. Wenn bloß der blöde Bebauungsplan nicht wäre, der eine Überschreitung nur um 1,50 Meter zulässt, aber nicht um 3,50 Meter. Was tun? Klammheimlich bauen wie eine ganze Reihe von Nachbarn?
Ein Hausbesitzer in Deizisau hat sich für den offiziellen Weg entschieden und einen Befreiungsantrag bei der Gemeinde gestellt. Er plane einen Wintergarten als „reine Klimavorzone ohne Aufenthaltsraumbeschaffenheit“. Die Glasscheiben dienten nur als Wetter- und Windschutz und könnten komplett entfernt werden, so dass es sich nur um eine Terrassenüberdachung handle. Ganz schön clever.
Das zuständige Verbandsbauamt Plochingen hat die Klimavorzone auch genehmigt. Der Deizisauer Gemeinderat aber nicht. In diesem Fall, direkt an der Straße, sei es städtebaulich nicht tragbar, erklärt Bürgermeister Thomas Matrohs.
Um klare Grenzen zu setzen, ist es in diesem Baugebiet eh zu spät. 14 unzulässige Anbauten hat das Verbandsbauamt gezählt, der Schultes hat noch mehr gefunden. Er appelliert nun an die Besitzer, nachträglich eine Befreiung für ihre Klimavorzone oder ihre Terrassenüberdachung zu beantragen. Damit sich die Nachbarn wieder auf den Bebauungsplan verlassen können und alles wieder seine Ordnung hat. Denn „weggucken dürfen wir als Behörde nicht“, sagt der Bürgermeister.