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Stuttgart (fb) - Verträge von Fitness-Studios enthalten oft unzulässige Klauseln. Bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sind dazu im vergangenen Jahr 250 Anfragen eingegangen. 26 Studios wurden abgemahnt. Zum Teil wird verlangt, dass Verträge sechs Monate vor Ablauf gekündigt werden, falls keine Verlängerung gewünscht ist. Zulässig sind jedoch Fristen von maximal drei Monaten.
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