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Karlsruhe (dpa) - Geprellte Anleger haben im Streit mit der Bausparkasse Badenia um so genannte Schrottimmobilien einen Etappensieg errungen. Zwar hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern wegen eines Verfahrensfehlers ein Schadensersatzurteil gegen die Badenia aufgehoben und an das Oberlandesgericht Karlsruhe zurückverwiesen. Der BGH hat aber festgestellt, dass Badenia mit einem betrügerischen Immobilienvertrieb zusammengearbeitet hat. Damit haben sich die Chancen der Käufer überteuerter Immobilien deutlich verbessert, von ihren Darlehensschulden bei der Bausparkasse loszukommen. Geklagt hatte eine Polizistin, die 1997 mit einem Badenia-Darlehen über umgerechnet 51 000 Euro eine überteuerte Wohnung im nordrhein-westfälischen Schwelm gekauft hatte. Das OLG hatte Ende 2004 der Frau Recht gegeben, weil das Konzept des Wohnungsvermittlers Heinen & Biege für die Wohnungsanlage "von Anfang an betrügerisch" gewesen sei, wovon auch der ehemalige Badenia-Finanzvorstand gewusst habe.
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