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Berlin (dpa) - Die Einschätzung des früheren Bundespräsidenten Johannes Rau könnte den Gegnern einer Begnadigung des ehemaligen RAF- Terroristen Christian Klar Auftrieb geben: Rau vermied laut dpa-Informationen eine Entscheidung über Klars 2003 gestelltes Gnadengesuch, weil er bei ihm Einsicht in seine Schuld vermisste. Dagegen hatte Rau die RAF-Mitglieder Adelheid Schulz und Rolf Clemens Wagner zuvor begnadigt. Die Entscheidung liegt nun bei Raus Nachfolger Horst Köhler. Das Präsidialamt dementierte aber Meldungen über ein geplantes Treffen Köhlers mit Klar. Gegner und Befürworter einer Begnadigung untermauerten weiter ihre Sichtweisen. Rau hatte sich nach Angaben von Vertrauten intensiv mit dem Gesuch und der Person Klars beschäftigt. Nach der Begnadigungspraxis aller Bundespräsidenten kommt es auf Gnadenwürdigkeit und -bedürftigkeit an. Ein Gnadenakt darf das Urteil nicht aushöhlen. Die für eine Gnadenwürdigkeit nötige Einsicht und Reue sah Rau bei Klar aber nicht gegeben.
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