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Karlsruhe (red) - Die Klagen mehrerer Grundstückseigentümer gegen die neue Messe in Stuttgart sind endgültig gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerden von enteigneten Besitzern nicht zur Entscheidung an. Sie hatten argumentiert, dass die Enteignung ihrer Grundstücke auch mit einer Entschädigung verfassungswidrig sei. In der einstimmig ergangenen Kammerentscheidung der Karlsruher Richter heißt es jedoch, die Grundstückinhaber hätten bereits den Planfeststellungsbeschluss anfechten müssen. Das hätten sie versäumt. Sie könnten nun nicht mehr bei den nachträglichen Enteignungsschritten die Unzulässigkeit des gesamten Vorhabens angreifen.
Gabi Visintin, die heute Pressesprecherin der Bürgerinitiative ist und ein Jahrzehnt gegen die Messepläne gekämpft hat, kritisiert die Entscheidung mit Vehemenz: "Hier hat es sich das wichtigste Organ der Bundesrepublik zu einfach gemacht und sich vor einer Entscheidung zu einer wichtigen Grundrechtsfrage gedrückt.
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