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Der Mann hatte vor Jahren bei dem Autohaus in Stuttgart eine Kfz-Lehre absolviert und zwei Jahre bei der Firma gearbeitet. Dann musste er seine Arbeit wegen eines Rückenleidens aufgeben. Seit dem Jahr 1991 ist er arbeitsunfähig. Im März 2003 brachte er sein Fahrzeug, einen Opel-Omega, in die Werkstatt, um einen neuen Heizungs-Austauscher einbauen zu lassen. Immer wieder habe es komische Gerüche gegeben, sagt er. Ein Streit mit den Mitarbeitern der Werkstatt folgte. Diese hätten ihm absichtlich ein defektes Gerät eingebaut, behauptete er gegenüber den Richtern. Seine Reklamationen hätten nichts gebracht. Schließlich habe er die Firma verklagt. Sein Ansinnen wurde aber kostenpflichtig abgewiesen.
In der Nacht zum 3. August vergangenen Jahres stieg der 38-jährige Mann deshalb über den Zaun des Geländes und setzte das Dach eines neuen Fahrzeugs in Brand. Der Schaden betrug etwa 1000 Euro. Nachdem das Autohaus auf einen von ihm verfassten Erpresserbrief, in dem er 100 000 Euro forderte, nicht antwortete, schlich er sich vier Nächte später nochmals auf das Gelände und steckte drei weitere Neufahrzeuge und zwei Ausstellungsfahrzeuge in Flammen. Der Schaden dieses Mal: Rund 211 000 Euro. Als er in der Nacht zum 11. August erneut über den Zaun kletterte und einen neuen Saab 95 anzündete, wurde er von der Polizei überwältigt und verhaftet. Mitarbeiter des Autohauses hatten geahnt, dass der Mann in dieser Nacht kommen könnte und vorsorglich die Polizei verständtigt.
Den Schaden aus den Vorfällen beziffert der Staatsanwalt gestern auf insgesamt 242 000 Euro. Der Mann gestand die Taten. Was ihn jedoch zum Erpresser und mehrfachen Brandstifter werden ließ, kann er nicht mehr genau erklären. Nach Abweisung seiner Klage sei er davon ausgegangen, dass er von dem Autohaus eine gewisse "Entschädigung" bekommen könnte. In Erpresserbriefen, die den Namen des Absenders und seine Kontonummer enthielten, habe er deshalb 100 000 Euro gefordert. Die Angabe seiner Daten in den Schreiben stufte die Richterin als "unüblich" ein. Sie entschied deshalb, die Persönlichkeit des Angeklagten mit Hilfe eines Gutachters untersuchen zu lassen. Dieser Gutachter soll klären, ob die Brandstiftungen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit geschehen seien.
Der Mann selbst spricht von einer "Kurzschlusshandlung" und von "Wahnvorstellungen". Eine "innere Stimme" habe ihn angetrieben. Gleichzeitig betonte er, dass ihn auch das Autohaus zu diesen Schritten gezwungen habe. Bei der Reparatur seines Fahrzeugs seien absichtlich defekte Geräte eingebaut worden. Am nächsten Verhandlungstag wird der Sachverständige entscheiden, ob der Mann als psychisch krank gilt.
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