Archiv-Einsturz: Kein Schadensersatz
Köln (dpa) - Gut ein Jahr nach dem Einsturz des Historischen Archivs in Köln sind drei Leihgeber mit einer Klage auf Schadensersatz gegen die Stadt gescheitert. Sie hatten der Stadtverwaltung vorgeworfen, ihrer Sorgfaltspflicht nicht ausreichend nachgekommen zu sein. Die Kläger hatten dem Archiv Unterlagen anvertraut. Am 3. März 2009 stürzte das Gebäude ein. Die zuständige Kammer des Kölner Landgerichts wies die Klage jetzt ab. Gegen das Urteil ist eine Berufung möglich. Die Kläger hatten argumentiert, dass - vor dem Unglück - auf entdeckte Schäden am Stadtarchiv nicht ausreichend reagiert worden sei. Das sei unter anderem durch öffentliche Äußerungen der Archiv- Leiterin dokumentiert. Die Nachlässe des Soziologen Rene König, des Baritons William Pearson und der Familie von Wittgenstein seien fahrlässig gefährdet worden, argumentierte Rechtsanwalt Louis Peters.
Das Gericht folgte der Argumentation nicht. „Es wurde festgestellt, dass die Stadt Köln mit Hilfe von Gutachtern die Standfestigkeit des Historischen Archivs ausreichend untersucht hat“, sagte Gerichtssprecher Dirk Eßer. Die Stadt sei deshalb nicht verpflichtet gewesen, Archivgut auszulagern oder die Leihgeber über Gefahren zu informieren. Auch der Vorwurf, die Leihgeber seien nach dem Einsturz nicht ausreichend über den Verbleib der überlassenen Materialien informiert worden, ließ das Gericht nicht gelten. Angesichts der Umstände der Bergung, Sichtung und Restaurierung sowie des damit verbundenen Zeit- und Kostenaufwands sei eine Herausgabe des zur Verfügung gestellten Materials derzeit auch nicht zumutbar.



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