THEMA DES TAGES
Mittelweg
Warum nicht gleich so? Wieso erst jetzt? Bereits im Dezember 2009 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Möglichkeit der Verlängerung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung von psychisch gestörten Gewalttätern bemängelt. Rund 80 Schwerstverbrecher, die rückfällig zu werden drohen, so die Folge des Straßburger Richterspruchs, müssten auf freien Fuß gesetzt werden. Empörung, Unverständnis und Angst in der Bevölkerung. Erst nahm sich die Regierung des Themas nicht an, ließ es liegen, dann zettelten Union und FDP einen heftigen Streit über eine sinnvolle Neuregelung an. Bis zuletzt hatte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Unionsforderungen nach einer haftähnlichen Unterbringung für die Gewalttäter abgelehnt, verfassungs- und europarechtliche Bedenken erhoben. Jetzt plötzlich lenkt sie ein. Inzwischen ist wertvolle Zeit vergangen. 17 psychisch gestörte Täter sind bereits wieder auf freiem Fuß. Und es ist ungewiss, ob sie mit Hilfe des neuen Gesetzes zur Therapierung und Unterbringung wieder vor sich selbst geschützt werden können und die Bevölkerung vor ihnen. Versuche beider Seiten, sich an dieser Stelle parteipolitisch bei einem solch ernsten und sensiblen Thema zu profilieren - die Union als Law-and-Order-Partei, die FDP als Hüterin des Rechsstaates - waren und bleiben völlig fehl am Platz. Jetzt scheint ein Weg gefunden worden zu sein, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte zu wahren, dennoch die Öffentlichkeit vor gefährlichen Straftätern zu schützen.



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