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THEMA DES TAGES

Stumpfes Schwert

Von Christoph Slangen

Vor allem im Zuge der Bankenkrise hat ein juristischer Tatbestand breite Aufmerksamkeit und neue Aktualität gewonnen: Untreue. Viele Anleger fühlten sich durch windige Spekulationen von Banken um ihr anvertrautes Vermögen geprellt. Der Ruf nach dem Staatsanwalt, nach Bestrafung der Verantwortlichen wegen Untreue erklang überall. Doch dass Manager dieser Strafvorschrift zufolge kriminell gehandelt haben, ist schwer nachzuweisen. Und das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner gestrigen Entscheidung die Hürden für eine Verurteilung wegen des Wirtschaftsverbrechens Untreue noch einmal höher gelegt: Der wirtschaftliche Schaden muss schon genau ermittelt werden - was im Einzelfall extrem schwierig sein kann. Im konkreten Fall freut das Klaus Landowsky, der wegen des schon lange zurückliegenden Berliner Bankenskandals eine Bewährungsstrafe erhalten hatte und dessen Fall jetzt neu aufgerollt werden muss. Doch wie weist man die genaue Höhe der wirtschaftlichen Schädigung nach, wenn es um Schrottimmobilien oder Wertpapiere geht? Selbst deren Wert könn­te ja rein theoretisch wieder einmal in die Höhe gehen. Noch mehr teure Gutachten werden die Folge der Karlsruher Entscheidung sein. Zu den scharfen Schwertern im Kampf gegen Wirtschaftsverbrechen zählt der schwer handhabbare Untreueparagraf auch künftig nicht. Um einen sorgsameren Umgang mit anvertrautem Geld zu erreichen, sollte die Regierung die Vorschriften des Strafgesetzbuches auf ihre Abschreckungswirkung überprüfen.

 

Artikel vom 12.08.2010 © Eßlinger Zeitung

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