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THEMA DES TAGES

Mahnung

Von Andreas Herholz

Ende eines der wohl spektakulärsten Verfahren der deutschen Nachkriegsjustiz. Nur der guten Arbeit der Ermittler und den Fehlern der Täter ist es zu verdanken, dass eine von den Sauerlandbombern geplante Anschlagserie mit einer großen Zahl von Opfern im letzten Augenblick verhindert wurde. Der Düsseldorfer Richterspruch ist ausgewogen und vernünftig. Bis zu zwölf Jahren Haft mögen manch einem für das Ausmaß der geplanten Tat und den Fanatismus der Täter milde erscheinen. Doch geht es nicht um Rache, sondern um Schuld und Sühne. Auch islamistische Terroristen haben Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren. Den Richtern ist es gelungen, ihnen weitgehende Geständnisse zu entlocken, die mit zur umfassenden Aufklärung des Verbrechens beigetragen haben. Mit dem Düsseldorfer Urteilsspruch mag die Akte der Sauerland-Gruppe bis auf weiteres geschlossen werden. Das Problem des islamistischen Terrorismus in Deutschland bleibt. Glaubt man den Beobachtungen und Ermittlungen des Bundeskriminalamtes und des Verfassungsschutzes, ist das Gefährdungspotenzial weiter gestiegen.Dass zu den potenziellen Tätern Deutsche mit Migrationshintergrund gehören, ist ein zusätzliches Alarmsignal. Polizei und Justiz müssen sich darauf einstellen und mit der notwendigen Ausstattung versehen werden. Da, wo es an Ermittlern oder moderner Technik fehlt, helfen auch keine noch so scharfen Sicherheitsgesetze. Der Fall der Sauerlandbomber sollte weiter eine Mahnung bleiben. Kommentieren Sie diesen Artikel bei ez-online.de.

 

Artikel vom 05.03.2010 © Eßlinger Zeitung

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