THEMA DES TAGES
Unbeholfen
Für die Politik ist es die zweite Ohrfeige binnen Monatsfrist: Nachdem die Verfassungsrichter der früheren rot-grünen Regierung ins Stammbuch geschrieben haben, bei der Bemessung der Hartz-IV-Sätze geradezu dilettantisch vorgegangen zu sein, lesen sie jetzt der ihr nachgefolgten Großen Koalition die Leviten. Die Vorratsdatenspeicherung, wie sie Union und SPD in Gesetzesform gegossen haben, ist verfassungswidrig. Das ist ein weises Urteil und stärkt das Vertrauen ins Grundgesetz. Die Verfassung ist augenscheinlich auch im 61. Jahre ihres Bestehens geeignet, das zu vereiteln, was die Errungenschaften der freiheitlichen Gesellschaft auszuhebeln droht. Die Vorratsdatenspeicherung, also die Dokumentation der elektronischen Kommunikation des Einzelnen, ist Auswuchs eines Sicherheitsfanatismus, der seit dem 11. September erwachsen ist. Sie offenbart zugleich erschreckende Unbeholfenheit der Politik im Umgang mit neuen Medien. Von den Verfechtern wird argumentiert, das Internet dürfe kein rechtsfreier Raum sein. Das ist unstrittig. Doch die getroffenen Maßnahmen schießen übers Ziel hinaus: undenkbar, die Post zu verpflichten, Absender, Empfänger und Zustellungsdatum jedes Briefes zu protokollieren.Der Gedanke ist naheliegend, Vorratsdatenspeicherung und ähnliche Maßnahmen dienten mehr als Alibi für die Regierenden im Falle terroristischer Anschläge, statt diese zu verhindern. Die Einschränkung von Bürgerrechten ist für ein solches Feigenblatt ein zu hoher Preis. Für die jetzige und folgende Regierungen ist das Urteil Auftrag, maßvoll zwischen Freiheit und Sicherheit abzuwägen. Der politischen Kultur wäre ein Dienst erwiesen, ließe sich der Gesetzgeber nicht erneut in Versuchung führen, so nah wie möglich am Rande dessen zu agieren, was die Verfassung zulässt. Kommentieren Sie diesen Artikel bei ez-online.de.



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