THEMA DES TAGES
Ein enger Kreis
Wer kann mit zusätzlichen Hartz-IV-Leistungen rechnen? Das Bundesarbeitsministerium hat die erste Unsicherheit über die Auslegung des Bundesverfassungsgerichtsurteils schnell zu beenden versucht. Mutmaßungen über die Folgen des Urteils und Wünsche für die Ausgestaltung der Härtefall-Klausel gingen in der öffentlichen Debatte munter durcheinander.Diese ungeklärte Situation hatte dazu geführt, dass die Job-Center mit Anträgen bombardiert wurden. Ab heute haben die Mitarbeiter einen Katalog an der Hand, mit dem sie Ordnung in das Antragschaos bringen können. Das Bundesarbeitsministerium hat sich an die Bestimmungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils gehalten, aber längst nicht alle überbordenden Wünsche von Seiten der Sozialverbänden berücksichtigt. Chronisch Kranke, Rollstuhlfahrer, geschiedene Eltern, die ihre Kinder besuchen, zählen zu dem eng umgrenzten Kreis. Und bei der Erstattung von Kosten des Nachhilfeunterrichts gibt es Grenzen. Die restriktive Auslegung ist berechtigt. Der Härtefall darf nicht zum Normalfall werden. Neuer Streit und gerichtliche Auseinandersetzungen um die Zusatzleistungen beim ALG II sind jedoch programmiert. Die Debatte lenkt davon ab, dass es bei der Arbeitsmarktreform nicht in erster Linie um möglichst hohe Leistungen und Transfers gehen soll, sondern um Qualifizierung und Vermittlung der Hartz-IV-Empfänger. Denn die beste Hilfe gegen Härtefälle sind nicht zusätzliche Leistungen, sondern eine Reintegration in den Arbeitsmarkt. Kommentieren Sie diesen Artikel bei ez-online.de.



Artikel kommentieren