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THEMA DES TAGES

Gefahr von oben

Von Christoph Slangen

Leistung muss sich lohnen. Das fordern nicht nur die Liberalen, sondern auch sonst wird kaum jemand Einspruch gegen diesen Grundsatz erheben. Für Arbeitslosengeld-II-Bezieher lohnt sich Leistung jedoch nur bedingt. Das Existenzminimum wird vom Staat finanziert, von zusätzlicher Arbeit bleibt kaum etwas in der Tasche. Und doch arbeiten mehr als 1,3 Millionen Bezieher von Arbeitslosengeld II. Viele andere würden gerne arbeiten, alleinerziehende Mütter beispielsweise, denen eine Möglichkeit zur Kinderbetreuung fehlt. Die Regelsätze sind knapp bemessen, daran werden auch die vom Verfassungsgericht geforderten Änderungen bei der Berechnung oder die verlangten Härtefallklauseln nichts ändern. Das Lohnabstandsgebot soll sicherstellen, dass all diejenigen, die etwas leisten, am Ende mehr netto in der Tasche haben als diejenigen, die sich allein auf Vater Staat verlassen. Dem Abstandsgebot droht jedoch weniger Gefahr von unten, durch eine Anhebung der Hartz-IV-Leistungen, als Gefahr von oben: Viele Beschäftigte arbeiten zu sehr niedrigen Tarifen, so dass sie ohne zusätzliche Hilfe vom Staat ihre Familie nicht ernähren könnten. Die Zahl dieser Aufstocker mit Vollzeitjobs steigt kontinuierlich. So übernimmt der Staat nicht nur die Unterstützung der Bedürftigen, sondern subventioniert die Löhne im Geringverdienerbereich mit. Ufert diese Praxis aus, wird der Sozialstaat unfinanzierbar. Wer allerdings mit illusorisch hohen Mindestlohnforderungen das Problem zu erledigen glaubt, riskiert noch höhere Arbeitslosenzahlen. Kommentieren Sie diesen Artikel bei ez-online.de.

 

Artikel vom 16.02.2010 © Eßlinger Zeitung

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